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Teile der 4.EU-Geldwäscherichtlinie stehen zur Abstimmung

Teile der 4.EU-Geldwäscherichtlinie stehen zur Abstimmung

Am Donnerstag, dem 13.02.2014 behandeln die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres folgende Punkte zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung:

  • Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
  • Eletronisches Geld und Zahlungen, grenzüberschreitender Kreditverkehr
  • Finanzaufsicht
  • Zusammenarbeit zwischen Behörden
  • Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung
  • Kapitalabwanderung
  • Geldwäsche

Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
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Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

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Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
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2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022