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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
FIU aktualisiert Eckpunktepapier
15.03.2025 – Die Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland hat im März 2025 eine überarbeitete Version des „Eckpunktepapiers zur Bestimmung solcher Sachverhalte, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 GwG auslösen“ veröffentlicht. Dieses Papier dient als Hilfestellung für Verpflichtete, um Sachverhalte zu identifizieren, die in der Regel keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) auslösen.

Wesentliche Änderungen gegenüber der Version von 2023:

  • Aktualisierte Negativabgrenzung: Die Liste der Sachverhaltskonstellationen, bei denen grundsätzlich keine Meldepflicht besteht, wurde erweitert und präzisiert, um den Verpflichteten eine klarere Orientierung zu bieten.​

  • Integration von Rückmeldungen: Erfahrungen und Rückmeldungen der Verpflichteten aus der Praxis wurden eingearbeitet, um die Anwendbarkeit des Papiers zu verbessern.​

Das aktualisierte Eckpunktepapier ist im geschützten Bereich der FIU-Website verfügbar. Verpflichtete werden angehalten, dieses Dokument zu konsultieren, um ihre Meldepflichten korrekt zu erfüllen und auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.​

Die FIU betont, dass trotz der aufgeführten Negativabgrenzungen jeder Sachverhalt individuell geprüft werden muss. Verpflichtete bleiben verantwortlich für die Entscheidung, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt.


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