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Rechtsprechung
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht mit Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte, die für Ihre Tätigkeit im Rahmen der Geldwäscheprävention interessant sein können. Soweit möglich, wird auf die jeweilige Entscheidung verlinkt; im Übrigen finden Sie die Entscheidungen meist veröffentlicht bei Juris. Die Übersicht wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Die Zusammenstellung der Entscheidungen ist unvollständig und ersetzt in keinem Fall rechtskundige Beratung durch eine/n Fachmann/-frau.
Geldwäscheprävention ist integraler Bestandteil einer wirksamen Compliance im Unternehmen, sowohl im Finanz- als auch im Nicht-Finanzsektor!
EuGH,
Urteil vom 22.11.2022,
C-37/20 und C-601/20

Ungültige Bestimmung in der EU-Geldwäscherichtlinie 2015/849 soweit Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer der in ihrem Gebiet eingetragenen Gesellschaften oder anderen juristischen Personen in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind.

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EuGH,
Urteil vom 17.11.2022,
C-562/20

Zur Reichweite von (verstärkten) Sorgfaltspflichten aus der Geldwäscherichtlinie (Art. 18 I und III der Richtlinie (EU) 2015/849)

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EuGH,
Urteil vom 10.03.2016,
C-235/14

Auslegung der Geldwäscherichtlinie bei der Anwendung nationaler Vorschriften zu Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute gegenüber seinen Kunden bei Verdacht oder erhöhtem Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung; Angemessenheit der im Rahmen der Sorgfaltspflichten vom Finanzinstitut gegenüber seinen Kunden getroffenen Maßnahmen

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EuGH,
Urteil vom 26.06.2007,
C-305/05

Verpflichtung der Rechtsanwälte zur Unterrichtung der zuständigen Behörden über alle Tatsachen, die ein Indiz für eine Geldwäsche sein könnten (Auszug Leitsatz des Gerichts)

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EGMR,
Urteil vom 06.12.2012,
12323/11
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Meldepflicht von Rechtsanwälten bei Verdacht von Geldwäscheaktivitäten ihrer Mandaten
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BVerfG,
Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.01.2020,
2 BvR 2992/14

Voraussetzungen an eine Durchsuchungsanordnung wegen des Anfangsverdachts der Geldwäsche

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BVerfG,
Nichtannahmebeschluss vom 19.11.2018,
1 BvR 1335/18

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsnormen des GwG wegen vorrangigen fachgerichtlichen Rechtsschutzes

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BVerfG,
Urteil vom 30.03.2004,
2 BvR 1520/01,
2 BvR 1521/01
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen Geldwäsche
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BVerwG,
Urteil vom 13.12.2011,
8 C 24/10
Zum Recht und zur Verpflichtung der anwaltlichen Verschwiegenheit gegenüber dem Auskunftsverlangen der BaFin
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BGH,
Beschluss vom 25.04.2022,
5 StR 100/22

Geldwäsche – Das Herrühren eines Gegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat im Sinne des § 261 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang besteht.

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BGH,
Urteil vom 20.04.2021,
XI ZR 511/19

Zu den Anforderungen an die Identitätsüberprüfung eines für unbekannte Erben tätigen Nachlasspflegers gemäß § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 GwG.

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BGH,
Urteil vom 06.02.2020,
I ZR 93/18

Ein Zahlungsempfänger in Deutschland, der mittels Lastschriftverfahren Geld von einem in Deutschland wohnendem Zahlenden einzieht, darf diesem nicht vorgeben, in welchem Mitgliedstaat er dieses Zahlungskonto zu führen hat.

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BGH,
Urteil vom 09.05.2017,
1. StR 265/16
„Für die Bemessung der Geldbuße ist zudem von Bedeutung, inwieweit die Nebenbeteiligte ihrer Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliance-Management installiert hat, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss (vgl. Raum in Hastenrath, Compliance – Kommunikation, 2. Aufl., S. 31 f.). Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob die Nebenbeteiligte in der Folge dieses Verfahrens entsprechende Regelungen optimiert und ihre betriebsinternen Abläufe so gestaltet hat, dass vergleichbare Normverletzungen zukünftig jedenfalls deutlich erschwert werden.“
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BGH,
Urteil vom 12.07.2016,
1 StR 595/15
Das zum Teil aus Katalogtaten der Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) und im Übrigen aus legalen Quellen stammende Buchgeld ist insgesamt ein aus Straftaten nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB herrührender und damit geldwäschetauglicher Gegenstand; in Fällen der Vermischung ist dies lediglich dann nicht der Fall, wenn der aus Vortaten herrührende Anteil bei wirtschaftlicher Betrachtung völlig unerheblich ist.
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BGH,
Beschluss vom 20.05.2015,
1 StR 33/15
Vermischung von Giralgeld aus Straftaten mit rechtmäßigem Bankguthaben
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BGH,
Urteil vom 19.12.2012,
VIII ZR 302/11
Haftung wegen leichtfertiger Geldwäsche, wer Internetbetrügern sein Bankkonto zur Zahlungsabwicklung zur Verfügung stellt
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BGH,
Versäumnisurteil vom 19.06.2012,
II ZR 243/11
„Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Or-ganisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.“
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BGH,
Urteil vom 17.07.2009,
5 StR 594/08
Zur Garantenpflicht des Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden (strafrechtlichen Garantenpflicht eines Compliance Officers)
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BGH,
Urteil vom 29.08.2008,
2 StR 587/07
Strafrechtliche Haftung leitender Angestellter von Wirtschaftsunternehmen bei Compliance-Verstößen
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BGH,
Urteil vom 07.04.2005,
1 StR 326/04
Zur Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts aus § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO durch die Anzeigepflicht aus § 11 Abs. 1 S. 1 Abs. 3 GwG
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OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 17.04.2020,
3 Wx 57/20

Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste einer GmbH vor dem Hintergrund des § 20 GwG und unzulässige Zurückweisung durch das Registergericht

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OLG Frankfurt am Main,
Beschluss vom 14.12.2020,
17 U 1/20

Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos bei begründetem Verdacht der Geldwäsche

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OLG Frankfurt am Main,
Beschluss vom 10.04.2018,
2 Ss-OWi 1059/17

Zu den Aufgaben und Pflichten eines Geldwäschebeauftragten: „(…) Die Pflichten und Rechte des Geldwäschebeauftragten beschränken sich darauf, die aus der Geschäftsbeziehung entstandenen bankinternen Informationen beizuziehen, aufzubereiten und ggf. mit einer entsprechenden Bewertung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.(…)“

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OLG Frankfurt am Main,
Beschluss vom 17.12.2012,
19 U 210/12

Zu den Voraussetzungen der Meldepflicht einer Bank bei Verdacht einer Geldwäschetransaktion, wenn bei einer Bareinzahlung erhebliche Geldbeträge auf ein Privatkonto eingezahlt werden

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OLG Hamm,
Urteil vom 29.05.2019,
8 U 146/18

Leitsätze des Gerichts (Auszug): (1) Gibt ein GmbH-Geschäftsführer eine Zahlung auf eine – wie er weiß – fingierte Forderung frei, um damit eine Provisionsabrede zu honorieren, die gegen die unternehmensinternen Compliance-Vorschriften über zustimmungsbedürftige Geschäfte verstieß, kann darin eine Pflichtverletzung liegen, die einen wichtigen Grund zur Kündigung des Anstellungsvertrages darstellt. (…) (2) Die Kündigung aus wichtigem Grund wegen gravierender Compliance-Verstöße eines Geschäftsführers setzt keine Abmahnung voraus. (…)

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OLG Köln,
Beschluss vom 03.07.2020
1 RBs 171/20

Leitsatz des Gerichts: Zu den Voraussetzungen, unter welchen von einer leichtfertig unterlassenen Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ausgegangen werden kann

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OLG Köln,
Beschluss vom 13.09.2012,
III-2 Ws 524/12,
2 Ws 524/12
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche: Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe
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OLG Köln,
Urteil vom 25.20.1995,
13 U 28/95
Sorgfaltspflichten einer Bank bei Bargeldabhebungen mittels EC-Karte
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OLG Nürnberg
Endurteil vom 30.03.2022
12 U 1520/19

Leitsatz 2 des Gerichts: Zum Umfang der Pflichten eines Geschäftsführers im Rahmen der internen Unternehmensorganisation (hier: Schaffung von Compliance-Strukturen zur gehörigen Überwachung von Mitarbeitern).

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KG Berlin 3. Senat für Bußgeldsachen,
Beschluss vom 06.11.2023,
3 ORbs 216/23 – 162 Ss 102/23, 162 Ss 102/23

Leitsatz 2 des Gerichts:
2. Die geldwäscherechtliche Identifizierungs– und Prüfpflicht des Immobilienmaklers wird bei der Vermittlung eines Grundstückskaufs nach § 11 Abs. 2 GwG regelmäßig zwischen dem Abschluss des Maklervertrages und dem Abschluss des notariell abzuschließenden Grundstückskaufvertrages ausgelöst und richtet sich im Übrigen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. (Jeweils nicht tragend)

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LG München I,
Urteil vom 10.12.2013,
5 HK O 1387/10
Compliance-Pflichten des Vorstandes einer AG (Persönliche Haftung eines Vorstandmitglieds für Organisationsverschulden)
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LG Stuttgart 6. Zivilkammer,
Beschluss vom 06.07.2023,
6 O 234/22

Leitsatz des Gerichts:
Im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist der Rechtsgedanke des § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller aufgrund des Verbots der Informationsweitergabe nach § 47 GwG keinerlei Kenntnis davon hatte, warum ihm der Zugriff auf sein Kontoguthaben verwehrt wurde, und er deswegen unverschuldet nicht in der Lage war, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens einzuschätzen.(…)

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AG Konstanz,
Urteil vom 29.10.2021,
12 Ls 62 Js 16462/21

Verurteilung wird wegen Geldwäsche in Tateinheit mit Unterstützung einer ausländischen kriminellen Vereinigung

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof ,
Beschluss vom 04.08.2022,
6 B 134/22

Bekanntmachung von Maßnahmen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt BaFin-Praxis des „Naming & Shaming“ anhand des § 60b KWG

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VG Augsburg,
Urteil v. 24.09.2020,
Au 2 K 19.254

Prüfungsanordnung der Rechtsanwaltskammer für einen Rechtsanwalt nach dem Geldwäschegesetz

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VG Berlin,
Beschluss vom 05.02.2021,
VG 12 L 258/20

Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden: Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht tritt hinter dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Geldwäschebekämpfung zurück

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VG Gelsenkirchen,
Beschluss vom 11.01.2021,
18 L 1703/20

Leitsätze des Gerichts:

(1) Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr 10 lit e) GwG führt nur dann zur Verpflichteteneigenschaft eines Rechtsanwalts nach dem Geldwäschegesetz, wenn dessen steuerberatende Hilfeleistung eine wesentliche Tätigkeit im Rahmen des Mandats ist.

(2) Ein mehrfach qualifizierter Rechtsanwalt – hier auch als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – unterliegt mehreren geldwäscherechtlichen Aufsichtsbehörden.

(3) Ein mehrfach qualifizierter Rechtsanwalt, der erst seit der Einführung des § 2 Abs 1 Nr 10 lit e) GwG zum 01.01.2020 steuerberatende Hilfeleistungen erbringt, muss eine darauf bezogene Prüfungsanordnung nach § 51 GwG in zeitlicher Hinsicht nur ab diesem Zeitpunkt hinnehmen.

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VGH München,
Beschluss vom 11.07.2023,
22 ZB 21.121

Leitsatz des Gerichts:
Ein Rechtsanwalt wirkt auch dann i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG 2017 an einem der dort genannten Kataloggeschäfte mit, wenn er Angestellter der beauftragten Kanzlei ist, das Mandat nicht mit ihm persönlich abgeschlossen wurde und er bei dessen Bearbeitung nur Zuarbeit leistet, ohne nach außen aufzutreten.

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OVG NRW,
Beschluss vom 17.11.2020,
4 B 1788/20

Aufsichtsbehördliche Prüfungsmaßnahmen gem. § 51 Abs. 2 und 3 GwG gegenüber einem Rechtsanwalt

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Flagge Schweiz
Bundesgericht,
Urteil vom 11. Oktober 2016,
6B_124/2016
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens wegen Geldwäscherei nach Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m Art. 305bis Ziff. 1 StGB
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Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022