Unabhängige und spezialisierte Beratung
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung der unternehmensspezifischen Risikoanalyse.
In Form von Experteninterviews und Auswertung von Unternehmensunterlagen analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das Unternehmen, sein Betätigungsfeld, die Mitarbeiterzuverlässigkeit und die Kundenstruktur. Es wird geprüft, in welchem Umfang Regelungen zur Geldwäsche zu beachten sind.
Es werden die internen Strukturen geschaffen, um die Pflichten des GwG zu erfüllen. Wir erarbeiten mit Ihnen unternehmensspezifische Typologien. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in einem Risikobericht bewertet.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass das Unternehmen nicht zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden kann. Persönliche Haftungsrisiken werden vermindert.
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen.
Auf Basis der ermittelten Risiken erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen geschäfts- und kundenbezogene Sicherungsmaßnahmen. Dabei achten wir darauf, dass die Geldwäsche-Compliance in vorhandene Prozessabläufe und das Tagesgeschäft störungsfrei integriert wird.
Vorhandene interne Strukturen und Prozesse werden Geldwäschegesetz-konform aufgesetzt und optimiert. Interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen dokumentiert und rechtskonform archiviert.
Auf das Unternehmen abgestimmte interne Sicherungsmaßnahmen unterstützen die Mitarbeiter bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben und schaffen Vertrauen sowie Sicherheit bei der Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.
Unsere Spezialisten stehen Ihrem Unternehmen als externe Geldwäschebeauftragte zur Seite.
Teil der internen Sicherungsmaßnahmen ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Stellvertreters. Wir stehen Ihnen als externe Geldwäschebeauftragte beratend und unterstützend zur Seite und übernehmen für Ihr Unternehmen die Kommunikation mit den Behörden.
Zertifizierungen als Geldwäschebeauftragter (TÜV) und Compliance Officer garantieren Beratung in der Geldwäsche-Compliance auf hohem Niveau. Geldwäscherechtliche Vorgaben werden in die vorhandenen Unternehmensprozesse integriert, ohne dass das Tagesgeschäft beeinträchtigt wird.
Als externe Geldwäschebeauftragte stehen wir dem verantwortlichen Mitglied der Leitungsebene sowie verantwortlichen Führungskräften beratend und unterstützend zur Seite und achten darauf, dass persönliche Haftungsrisiken ausgeschlossen werden.
Beratung bei der Know-Your-Customer-Prüfung und bei der Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten.
Auf Basis der gemeinsam erstellten Risikoanalyse werden interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen mit Bezug auf den Umgang mit den ermittelten Risiken erarbeitet. Die relevanten Mitarbeitern werden in die einzuhaltenden, risikobasierten Sorgfaltspflichten unterwiesen.
Als externe Geldwäschebeauftragte stehen wir Verpflichteten aus unterschiedlichen Branchen beratend zur Seite. Dadurch ist es uns möglich, in Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Einblick nehmen zu können. Diese Erkenntnisse fließen branchenübergreifend in die Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten ein.
Die risikobasierte Umsetzung von Sorgfaltspflichten erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Prozesse und interner Arbeitsabläufe. Das Ziel ist, eine Geldwäsche-Compliance zu entwickeln und im Unternehmen zu integrieren, ohne dass bestehende Prozesse erschwert oder grundlegend verändert werden.
Inhouse-Schulungen: Seminare, Workshops, Vorträge. Wir schulen Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben.
Ein effektives Geldwäsche-Risikomanagement im Unternehmen setzt geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter/innen voraus. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir die relevanten Mitarbeiter/innen, schulen diese in geldwäscherechtlich notwendigen Themen und informieren über Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Das interne Geldwäsche-Risikomanagement greift nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter/innen den Sinn und Zweck der Geldwäsche-Compliance verstanden haben. Dabei stellen wir sicher, dass die Mitarbeiter/innen von Anfang an in eine effektive Geldwäsche-Compliance eingebunden sind und diese mittragen.
Geschulte und in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sensibilisierte Mitarbeiter/innen sind ein wesentlicher Bestandteil für eine gelebte Geldwäsche-Compliance im Unternehmen.