Unabhängige und spezialisierte Beratung
Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht für eine unabhängige und auf Fragen der Verhinderung von Geldwäsche spezialisierte Rechtsberatung. Dabei qualifiziert sich die Beratungsleistung durch fundierte juristische Fachkenntnisse, ergänzt um die zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV), zertifizierter Compliance Officer (Haufe) sowie zertifizierter Compliance Auditor (TÜV). Jährlich, verpflichtende Fortbildungen garantieren Beratungsleistungen auf hohem Niveau. Ein interdisziplinäres Beraterteam gewährleistet den „Blick über den Tellerrand“.
In Deutschland beraten wir alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei der Umsetzung und Weiterentwicklung einer Geldwäsche-Compliance. Nationale wie internationale Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen und Dienstleistungssektoren beauftragen uns mit der Entwicklung von Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Zu den Kernkompetenzen gehören
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Unterstützung und Beratung bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse)
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Beratung bei der Ableitung und Entwicklung interner Sicherungsmaßnahmen
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Beratung bei der Kommunikation mit Aufsichts- und Dienstleistungsbehörden
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Beratung vor, während und nach Transaktionen
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Mitarbeiterschulungen
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Bestellung als externer Geldwäschebeauftragter
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Projekt- und Prozessmanagement
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Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme (AML-Audit)
Das zeichnet uns aus
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Geldwäschegesetz 2020) in Kraft
Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Dieses führt zu einigen Veränderungen beim Geldwäsche-Risikomanagement der Verpflichteten. Auch ist mit diesem Gesetz der Kreis der Verpflichteten erweitert worden. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der unternehmensspezifischen Umsetzung der neuen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
Durchführung der unternehmensspezifischen Risikoanalyse
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung der unternehmensspezifischen Risikoanalyse.
Was wird getan?
In Form von Experteninterviews und Auswertung von Unternehmensunterlagen analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das Unternehmen, sein Betätigungsfeld, die Mitarbeiterzuverlässigkeit und die Kundenstruktur. Es wird geprüft, in welchem Umfang Regelungen zur Geldwäsche zu beachten sind.
Warum?
Es werden die internen Strukturen geschaffen, um die Pflichten des GwG zu erfüllen. Wir erarbeiten mit Ihnen unternehmensspezifische Typologien. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in einem Risikobericht bewertet.
Das Ziel
Gemeinsam stellen wir sicher, dass das Unternehmen nicht zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden kann. Persönliche Haftungsrisiken werden vermindert.
Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen.
Was wird getan?
Auf Basis der ermittelten Risiken erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen geschäfts- und kundenbezogene Sicherungsmaßnahmen. Dabei achten wir darauf, dass die Geldwäsche-Compliance in vorhandene Prozessabläufe und das Tagesgeschäft störungsfrei integriert wird.
Warum?
Vorhandene interne Strukturen und Prozesse werden Geldwäschegesetz-konform aufgesetzt und optimiert. Interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen dokumentiert und rechtskonform archiviert.
Das Ziel
Auf das Unternehmen abgestimmte interne Sicherungsmaßnahmen unterstützen die Mitarbeiter bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben und schaffen Vertrauen sowie Sicherheit bei der Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.
Externe Geldwäschebeauftragte
Unsere Spezialisten stehen Ihrem Unternehmen als externe Geldwäschebeauftragte zur Seite.
Was wird getan?
Teil der internen Sicherungsmaßnahmen ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Stellvertreters. Wir stehen Ihnen als externe Geldwäschebeauftragte beratend und unterstützend zur Seite und übernehmen für Ihr Unternehmen die Kommunikation mit den Behörden.
Warum?
Zertifizierungen als Geldwäschebeauftragter (TÜV) und Compliance Officer garantieren Beratung in der Geldwäsche-Compliance auf hohem Niveau. Geldwäscherechtliche Vorgaben werden in die vorhandenen Unternehmensprozesse integriert, ohne dass das Tagesgeschäft beeinträchtigt wird.
Das Ziel
Als externe Geldwäschebeauftragte stehen wir dem verantwortlichen Mitglied der Leitungsebene sowie verantwortlichen Führungskräften beratend und unterstützend zur Seite und achten darauf, dass persönliche Haftungsrisiken ausgeschlossen werden.
Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten
Beratung bei der Know-Your-Customer-Prüfung und bei der Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten.
Was wird getan?
Auf Basis der gemeinsam erstellten Risikoanalyse werden interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen mit Bezug auf den Umgang mit den ermittelten Risiken erarbeitet. Die relevanten Mitarbeiter werden in die einzuhaltenden, risikobasierten Sorgfaltspflichten unterwiesen.
Warum?
Als externe Geldwäschebeauftragte stehen wir Verpflichteten aus unterschiedlichen Branchen beratend zur Seite. Dadurch ist es uns möglich, in Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Einblick nehmen zu können. Diese Erkenntnisse fließen branchenübergreifend in die Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten ein.
Das Ziel
Die risikobasierte Umsetzung von Sorgfaltspflichten erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Prozesse und interner Arbeitsabläufe. Das Ziel ist, eine Geldwäsche-Compliance zu entwickeln und im Unternehmen zu integrieren, ohne dass bestehende Prozesse erschwert oder grundlegend verändert werden.
Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen: Seminare, Workshops, Vorträge. Wir schulen Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben: Compliance-konform.
Was wird getan?
Ein effektives Geldwäsche-Risikomanagement im Unternehmen setzt geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter/innen voraus. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir die relevanten Mitarbeiter/innen, schulen diese in geldwäscherechtlich notwendigen Themen und informieren über Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Warum?
Das interne Geldwäsche-Risikomanagement greift nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter/innen den Sinn und Zweck der Geldwäsche-Compliance verstanden haben. Dabei stellen wir sicher, dass die Mitarbeiter/innen von Anfang an in eine effektive Geldwäsche-Compliance eingebunden sind und diese mittragen.
Das Ziel
Geschulte und in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sensibilisierte Mitarbeiter/innen sind ein wesentlicher Bestandteil für eine gelebte Geldwäsche-Compliance im Unternehmen.
AML-Audit
Überprüfung bestehender AML-Risikomanagementsysteme im Unternehmen auf ihre Wirksamkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Was wird getan?
Wir überprüfen das bestehende Risikomanagement im Unternehmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung auf seine Wirksamkeit unter anderem durch:
- Bewertung der CDD-Politik und von -Verfahren
- Überprüfung der Vollständigkeit und Aktualität von Mitarbeiter-Schulungskonzepten
- Feststellung der Angemessenheit der AML-Risikobewertung
- Beurteilung der Einhaltung anzuwendender Gesetze & Vorschriften
- Prüfung der Integrität und Compliance des Managements
Warum?
Als externe Anti-Geldwäsche-Spezialisten sind wir von der 1st und 2nd line of defence unabhängig und nicht in den täglichen Ablauf der Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung eingebunden. Ein objektiver und neutraler Blick Dritter auf das Risikomanagement im Unternehmen ist damit gewährleistet.
Das Ziel
Verpflichtete Unternehmen müssen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. Als externe Spezialisten prüfen und bewerten wir das vorhandene Risikomanagement auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit.