Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Über uns

Unabhängige und spezialisierte Beratung


Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht für eine unabhängige und auf Fragen der Verhinderung von Geldwäsche spezialisierte Rechtsberatung. Dabei qualifiziert sich die Beratungsleistung durch fundierte juristische Fachkenntnisse, ergänzt um die zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV), zertifizierter Compliance Officer (Haufe) sowie zertifizierter Compliance Auditor (TÜV). Jährlich, verpflichtende Fortbildungen garantieren Beratungsleistungen auf hohem Niveau. Ein interdisziplinäres Beraterteam gewährleistet den „Blick über den Tellerrand“.

In Deutschland beraten wir alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei der Umsetzung und Weiterentwicklung einer Geldwäsche-Compliance. Nationale wie internationale Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen und Dienstleistungssektoren beauftragen uns mit der Entwicklung von Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

TÜV Prüfsignet Geldwäschebeauftragter & Compliance Auditor

Zu den Kernkompetenzen gehören

  • Unterstützung und Beratung bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse)

  • Beratung bei der Ableitung und Entwicklung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Beratung bei der Kommunikation mit Aufsichts- und Dienstleistungsbehörden

  • Beratung vor, während und nach Transaktionen

  • Mitarbeiterschulungen

  • Bestellung als externer Geldwäschebeauftragter
  • Projekt- und Prozessmanagement

  • Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme (AML-Audit)

Das zeichnet uns aus

Persönliche Beratung und schnelle Erreichbarkeit

Beratung auf fachlich hohem Niveau zu angemessenen Preisen

Auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittene Lösungen

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Geldwäschegesetz 2020) in Kraft

Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Dieses führt zu einigen Veränderungen beim Geldwäsche-Risikomanagement der Verpflichteten. Auch ist mit diesem Gesetz der Kreis der Verpflichteten erweitert worden. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der unternehmensspezifischen Umsetzung der neuen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.

> Geldwäschegesetz 2020

Durchführung der unternehmensspezifischen Risikoanalyse

Beratung und Unterstützung bei der Durchführung der unternehmensspezifischen Risikoanalyse.

Was wird getan?

Unser Vorgehen

In Form von Experteninterviews und Auswertung von Unternehmensunterlagen analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das Unternehmen, sein Betätigungsfeld, die Mitarbeiterzuverlässigkeit und die Kundenstruktur. Es wird geprüft, in welchem Umfang Regelungen zur Geldwäsche zu beachten sind. 

Warum?

Der Nutzen

Es werden die internen Strukturen geschaffen, um die Pflichten des GwG zu erfüllen. Wir erarbeiten mit Ihnen unternehmensspezifische Typologien. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in einem Risikobericht bewertet.

Das Ziel

Erfüllung der Geldwäsche-Compliance

Gemeinsam stellen wir sicher, dass das Unternehmen nicht zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden kann. Persönliche Haftungsrisiken werden vermindert.

Ich benötige Unterstützung

Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen

Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen.

Was wird getan?

Unser Vorgehen

Auf Basis der ermittelten Risiken erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen geschäfts- und kundenbezogene Sicherungsmaßnahmen. Dabei achten wir darauf, dass die Geldwäsche-Compliance in vorhandene Prozessabläufe und das Tagesgeschäft störungsfrei integriert wird.

Warum?

Der Nutzen

Vorhandene interne Strukturen und Prozesse werden Geldwäschegesetz-konform aufgesetzt und optimiert. Interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen dokumentiert und rechtskonform archiviert.

Das Ziel

Steuerung von Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Auf das Unternehmen abgestimmte interne Sicherungsmaßnahmen unterstützen die Mitarbeiter bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben und schaffen Vertrauen sowie Sicherheit bei der Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.

Ich benötige Unterstützung

Externe Geldwäschebeauftragte

Unsere Spezialisten stehen Ihrem Unternehmen als externe Geldwäschebeauftragte zur Seite.

Was wird getan?

Unser Vorgehen

Teil der internen Sicherungsmaßnahmen ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Stellvertreters. Wir stehen Ihnen als externe Geldwäschebeauftragte beratend und unterstützend zur Seite und übernehmen für Ihr Unternehmen die Kommunikation mit den Behörden.

Warum?

Der Nutzen

Zertifizierungen als Geldwäschebeauftragter (TÜV) und Compliance Officer garantieren Beratung in der Geldwäsche-Compliance auf hohem Niveau. Geldwäscherechtliche Vorgaben werden in die vorhandenen Unternehmensprozesse integriert, ohne dass das Tagesgeschäft beeinträchtigt wird.

Das Ziel

Rechtskonforme Geldwäsche-Compliance zur Vermeidung von Haftungsrisiken

Als externe Geldwäschebeauftragte stehen wir dem verantwortlichen Mitglied der Leitungsebene sowie verantwortlichen Führungskräften beratend und unterstützend zur Seite und achten darauf, dass persönliche Haftungsrisiken ausgeschlossen werden.

Ich benötige Unterstützung

Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten

Beratung bei der Know-Your-Customer-Prüfung und bei der Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten.

Was wird getan?

Unser Vorgehen

Auf Basis der gemeinsam erstellten Risikoanalyse werden interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen mit Bezug auf den Umgang mit den ermittelten Risiken erarbeitet. Die relevanten Mitarbeiter werden in die einzuhaltenden, risikobasierten Sorgfaltspflichten unterwiesen.

Warum?

Der Nutzen

Als externe Geldwäschebeauftragte stehen wir Verpflichteten aus unterschiedlichen Branchen beratend zur Seite. Dadurch ist es uns möglich, in Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Einblick nehmen zu können. Diese Erkenntnisse fließen branchenübergreifend in die Umsetzung erforderlicher Sorgfaltspflichten ein.

Das Ziel

Risikobasierte Umsetzung von Sorgfaltspflichten

Die risikobasierte Umsetzung von Sorgfaltspflichten erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Prozesse und interner Arbeitsabläufe. Das Ziel ist, eine Geldwäsche-Compliance zu entwickeln und im Unternehmen zu integrieren, ohne dass bestehende Prozesse erschwert oder grundlegend verändert werden.

Ich benötige Unterstützung

Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen: Seminare, Workshops, Vorträge. Wir schulen Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben: Compliance-konform.

Was wird getan?

Unser Vorgehen

Ein effektives Geldwäsche-Risikomanagement im Unternehmen setzt geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter/innen voraus. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir die relevanten Mitarbeiter/innen,  schulen diese in geldwäscherechtlich notwendigen Themen und informieren über Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Warum?

Der Nutzen

Das interne Geldwäsche-Risikomanagement greift nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter/innen den Sinn und Zweck der Geldwäsche-Compliance verstanden haben. Dabei stellen wir sicher, dass die Mitarbeiter/innen von Anfang an in eine effektive Geldwäsche-Compliance eingebunden sind und diese mittragen. 

Das Ziel

Absicherung des Unternehmens gegen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Geschulte und in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sensibilisierte Mitarbeiter/innen sind ein wesentlicher Bestandteil für eine gelebte Geldwäsche-Compliance im Unternehmen.

Ich benötige Unterstützung

AML-Audit

Überprüfung bestehender AML-Risikomanagementsysteme im Unternehmen auf ihre Wirksamkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was wird getan?

Unser Vorgehen

Wir überprüfen das bestehende Risikomanagement im Unternehmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung auf seine Wirksamkeit unter anderem durch:

  • Bewertung der CDD-Politik und von -Verfahren
  • Überprüfung der Vollständigkeit und Aktualität von Mitarbeiter-Schulungskonzepten 
  • Feststellung der Angemessenheit der AML-Risikobewertung
  • Beurteilung der Einhaltung anzuwendender Gesetze & Vorschriften
  • Prüfung der Integrität und Compliance des Managements

Warum?

Der Nutzen

Als externe Anti-Geldwäsche-Spezialisten sind wir von der 1st und 2nd line of defence unabhängig und nicht in den täglichen Ablauf der Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung eingebunden. Ein objektiver und neutraler Blick Dritter auf das Risikomanagement im Unternehmen ist damit gewährleistet.

Das Ziel

Risikobasierte Umsetzung von Sorgfaltspflichten

Verpflichtete Unternehmen müssen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. Als externe Spezialisten prüfen und bewerten wir das vorhandene Risikomanagement auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit.

Ich benötige Unterstützung