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Kategorie: Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen nach Artikel 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1) und im Inland gelegene Niederlassungen solcher Unternehmen mit Sitz im Ausland, soweit sie jeweils
a) Lebensversicherungstätigkeiten, die unter diese Richtlinie fallen, anbieten,
b) Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten oder
c) Darlehen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes vergeben

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© 2023 Rechtsanwalt Boltze, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV)
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