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Kategorie: Interne Sicherungsmaßnahmen

Verpflichtete haben angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Angemessen sind solche Maßnahmen, die der jeweiligen Risikosituation des einzelnen Verpflichteten entsprechen und diese hinreichend abdecken. Die Verpflichteten haben die Funktionsfähigkeit der internen Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und sie bei Bedarf zu aktualisieren

BaFin weist auf hohe Risiken von Umgehungsgeschäften hin

BaFin weist auf hohe Risiken von Umgehungsgeschäften hin 01.04.2025 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, weist nachdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen ihrer Prüfungen vermehrt Anhaltspunkte für Geschäfte gefunden...

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Checkliste für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz 19.02.2025 – Die beigefügte Checkliste soll Unternehmen, die nach dem GwG Verpflichtete sind, helfen zu prüfen, ob sie im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung...

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Vermeiden Sie diese 7 Irrtümer bei der Geldwäscheprävention 18.02.2025 – Gerade unter Vermittlern – sowohl Immobilienvermittlern wie Vermittlern von Versicherungen und Finanzanlagen kursieren immer noch zahlreiche Irrtümer und Missverständnisse...

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Geldwäscheprävention – Erfahrungen aus Sonderprüfungen 21.01.2025 – Die BaFin, Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor in Deutschland, berich-tet von den Ergebnissen ihrer zunehmenden Zahl von Sonderprüfungen zur Geldwäscheprävention. ...

Geldwäscheprävention im Vermittlerbüro – Ihre Pflichten

Geldwäscheprävention im Vermittlerbüro – Ihre Pflichten 21.02.2024 – Nicht nur Banken und Versicherungen gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, auch Anlageberater, Immobilienmakler und Versi-cherungsvermittler. Letztere haben aber offensichtlich z.T....