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Kategorie: Interne Sicherungsmaßnahmen

Verpflichtete haben angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Angemessen sind solche Maßnahmen, die der jeweiligen Risikosituation des einzelnen Verpflichteten entsprechen und diese hinreichend abdecken. Die Verpflichteten haben die Funktionsfähigkeit der internen Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und sie bei Bedarf zu aktualisieren

Mitteilungen der Bafin zur Geldwäscheprävention

Mitteilungen der Finanzaufsicht zur Geldwäscheprävention 29.07.2026 – In mehreren aktuellen Mitteilungen weist die Bafin auf neue Risiken im Bereich von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin und formuliert ihre Erwartungen an die...

Über die Grenze geschaut: Österreich

Über die Grenze geschaut: Österreich 19.05.2026 – Regelmäßig berichten wir auch über Geldwäscheprävention in anderen Ländern – heute geht es um unser Nachbarland Österreich, insbesondere um die abgeschlossene Prüfung durch die FATF und...

Finanzaufsicht verhängt Geldstrafe gegen Varengold Bank

Finanzaufsicht verhängt Geldstrafe gegen Varengold Bank 18.09.2025 – Im Rahmen mehrerer Sonderprüfungen hat die Finanzaufsicht bei dem Institut gravierende Mängel in der Geldwäscheprävention festgestellt. Insbesondere bei der...