Know-Your-Customer: Hierzu gehört vor allem, den Vertragspartner anhand geeigneter Ausweisdokumente zu identifizieren. Dabei kommt es nicht nur auf die formale Stellung des Vertragspartners an. Vielmehr muss auch der eigentliche wirtschaftlich Berechtigte ermittelt werden (z.B. wenn der Käufer für jemanden Dritten handelt, der im Hintergrund bleiben möchte). Zudem müssen Informationen eingeholt werden, zu welchem Zweck die Geschäftsbeziehung erfolgen soll. Das ist dann wichtig, wenn dies nicht offensichtlich ist, sich also nicht bereits aus der Geschäftsbeziehung selbst ergibt.
Die Überprüfung des Vertragspartners muß grundsätzlich in folgenden Fällen erfüllt werden:
bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung,
bei einer Transaktion ausserhalb einer Geschäftsbeziehung im Wert von 15.000 Euro oder mehr (auch in Einzeltranchen [=Smurfing]). Bei Bartransaktionen gilt ein Schwellenwert von 10.000 Euro (Hinweis: Für Edelmetallhändler gilt beim Tafelgeschäft ein Schwellenwert von 2.000 Euro!)
wenn der Verdacht besteht, das Geschäft könnte in Zusammenhang mit einer Straftat stehen,
wenn Zweifel an den Angaben des Vertragspartners zu seiner Identität bestehen.
Hinweis
Praxistipp:
Bestätigte Identifizierungs- verfahren nach der eIDAS-Verordnung