1. die Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf
– den Umgang mit den Risikodimensionen
– die Kundensorgfaltspflichten
– die Erfüllung der Verdachtsmeldepflichten
– die Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten
– die Einhaltung der sonstigen geldwäscherechtlichen Vorschriften