Arbeitsanweisungen, Richtlinien, Verfahren
Auf die ermittelten Risiken im Rahmen der Risikoanalyse folgt die Ableitung von angemessenen internen, geschäfts- und kundenbezogenen Sicherungsmaßnahmen, die geeignet sind, Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen (z.B. interne Handlungsanweisungen), Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Dabei sollten die operativen Geschäftseinheiten eingebunden werden, um reaktives Verhalten von Mitarbeitern/innen bei der Umsetzung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Es ist sicherzustellen, dass das verpflichtete Unternehmen oder die verpflichtete Person beim
- Transparenzregister und bei der
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU – goAML)
registriert ist! Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite Materialien/Behörden>>.
Sie wünschen weitere Informationen oder eine Beratung?
Interne Sicherungsmaßnahmen sind insbesondere:
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1. die Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf
– den Umgang mit den Risikodimensionen
– die Kundensorgfaltspflichten
– die Erfüllung der Verdachtsmeldepflichten
– die Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten
– die Einhaltung der sonstigen geldwäscherechtlichen Vorschriften -
2. die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters
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3. für verpflichtete Mutterunternehmen die Schaffung gruppenweiter Verfahren
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4. die Schaffung geeigneter Systeme und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch moderne Technologien
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5. die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern/innen
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6. die laufende Mitarbeiterschulung in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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7. die laufende Überprüfung und Aktualisierung der internen Sicherungsmaßnahmen