Transaktionsüberwachung ist nicht verhandelbar
Die BaFin hat am 15. September 2026 gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen für die Beseitigung von Mängeln in Datenverarbeitungssystemen angeordnet. Diese Systeme dienen der Überwachung von Transaktionen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. BaFin
Warum der Fall alle betrifft
Die Anordnung betrifft ein Großinstitut. Der Grundsatz dahinter gilt aber für alle Verpflichteten: Die Transaktionsüberwachung muss wirksam sein, nicht nur vorhanden. Eine Software, die Auffälligkeiten nicht zuverlässig erkennt, Daten unvollständig verarbeitet oder Warnmeldungen nicht sauber abarbeitet, erfüllt ihren Zweck nicht. Die Aufsicht prüft daher auch, ob erkannte Mängel innerhalb klarer Fristen behoben werden.
Was „angemessen“ bedeutet
Das Geldwäschegesetz verlangt keine Einheitslösung. Maßgeblich sind Größe, Geschäftsmodell und Risiko des Unternehmens. Daraus folgt:
- Kleinere Verpflichtete brauchen keine Großbanklösung, aber ein nachvollziehbares Konzept, mit dem sie auffällige Transaktionen erkennen. Das können einfache Regeln, Schwellenwerte oder Plausibilitätsprüfungen sein.
- Die Überwachung muss zur Risikoanalyse passen. Wer Kunden- und Produktrisiken identifiziert hat, muss die Überwachung darauf ausrichten.
- Datenqualität ist entscheidend. Lückenhafte Kundendaten oder fehlerhafte Schnittstellen machen jedes System unwirksam.
- Treffer müssen bearbeitet werden. Jede Warnmeldung braucht eine Prüfung, eine Entscheidung und eine Dokumentation.
Praktische Prüffragen
- Deckt das System alle relevanten Konten, Zahlungswege und Produkte ab?
- Sind Regeln und Schwellenwerte dokumentiert und an Ihre Risikoanalyse angepasst?
- Wer prüft Warnmeldungen, und in welcher Frist?
- Wird die Wirksamkeit regelmäßig getestet, etwa durch Stichproben oder ein Audit?
- Gibt es einen Plan mit Verantwortlichen und Fristen, wenn Mängel auffallen?
Fazit
Die Anordnung zeigt: Auf erkannte Mängel folgt eine verbindliche Frist zur Behebung. Prüfen Sie Ihre Überwachung deshalb, bevor es die Aufsicht tut. Ein externer Geldwäschebeauftragter unterstützt Sie dabei, ein angemessenes, risikoorientiertes Überwachungskonzept aufzubauen und dessen Wirksamkeit nachvollziehbar zu belegen.