Nachdem die EU-Kommission und die FATF ihre Einschätzungen zu den Risiken von Drittstaaten mit hohem Risiko für Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung unlängst aktualisiert hatten (wir berichteten), hat nun auch die BaFin ihr entsprechendes Rundschreiben 03/2026 angepasst.
Kernpunkt für Verpflichtete bleibt die Erfüllung der verstärkten Sorgfaltspflichten für Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit allen in der Delegierten Verordnung (DVO) der EU gelisteten Länder.
Für die Länder mit strategischen Defiziten und besonders hohem Risiko (schwarze Liste der FATF) gelten darüber hinaus weitergehende Anforderungen. Auf diese weisen wir in unserer Arbeitshilfe (s.u.) besonders hin.
BaFin – News & Maßnahmen – Rundschreiben 03/2026 (GW)
Geldwäschebeauftragter | Geldwäscheprävention: Register/Sanktionslisten
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge