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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

Bafin stärkt Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

08.06.2026 – Die Bafin als zentrale Aufsichtsbehörde für den Finanzbereich in Deutschland verstärkt ihre Aufsicht über die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das hat Auswirkungen auch auf den Nicht-Finanzsektor.

Finanzkriminalität nimmt weltweit rasant zu – laut einer US-amerikanischen Studie wurde 2025 weltweit ein Volumen von über 4 Billionen Dollar an illegalen Geldströmen erreicht. Davon ist auch Deutschland als starke Volkswirtschaft und mit einem großen Finanzmarkt stark betroffen. Deshalb verstärkt die Bafin als zentrale Aufsichtsbehörde ihre Kapazitäten und Bemühungen im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter.

Dazu dient zum einen eine organisatorische Straffung des Bereiches von Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe, die künftig die Zuständigkeit für die Abwicklung von Finanzinstituten abgeben und sich vollständig auf die Bekämpfung von Finanzkriminalität konzentrieren wird. Dazu werden rund 30 zusätzliche Stellen aufgebaut, die insbesondere die Geldwäscheprävention verstärken sollen, aber auch die Aufsicht über Cyber-Risiken. Ziel ist es, es Kriminellen so schwer wie möglich zu machen, das deutsche Finanzsystem für ihre Zwecke zu missbrauchen.

Dabei gibt es bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine klare Rollenteilung – die Bafin ist für die Prävention zuständig. Dies tut sie, in dem sie die Verpflichteten im Finanzsektor beaufsichtigt und verstärkt  Prüfungen in diesem Bereich vornimmt. Die Strafverfolgung ist Aufgabe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Beide werden unterstützt von der FIU, der Zentralstelle für Transaktionsüberwachung, die die bei ihr eingehenden Verdachtsmeldungen analysiert und ggfs. an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Zudem hilft die FIU den verpflichteten Unternehmen, indem sie Typologien erstellt, die den Verpflichteten helfen, verdächtige Sachverhalte zu erkennen.

Die Bafin überprüft die Verpflichteten, ob und wie diese ihren Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz und den verschiedenen Fachgesetzen (KWG; WplG, ZAG, VAG und KAGB) nachkommen. Die wichtigsten Pflichten der Unternehmen betreffen:

  • Risikomanagement – eine umfassende und aktuelle Risikoanalyse sowie daraus abgeleitete Sicherungsmaßnahmen, die das Eintreten der größten Gefahren verhindern sollen.
  • Kundensorgfaltspflichten – die eindeutige Identifizierung der Kunden sowie die Überprüfung der dazu von den Kunden gemachten Angaben. Ebenfalls die Feststellung wer der oder die wirtschaftlich Berechtigten hinter einem Konto oder einer Transaktion sind.
  • Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen ihrer Kunden, um Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr und im Kundenverhalten zu erkennen
  • Verdachtsmeldungen – bei verdächtigen Personen oder Transaktionen müssen die Verpflichteten dies unverzüglich der FIU melden.

Neben ihren normalen Institutsprüfungen führt die Bafin dazu zunehmend Sonderprüfungen durch und verstärkt auch damit ihre Aufsicht über diesen Bereich. Wenn die Aufsicht Mängel bei verpflichteten Unternehmen feststellt, kann sie gravierende Maßnahmen einleiten. Das fängt mit der Anordnung die internen Schutzvorkehrungen zu verbessern an und geht über die Verhängung von Bußgeldern und Veröffentlichung der Missstände bis zur Einsetzung von Sonderbeauftragten und zur Verwarnung oder gar Abberufung von Geschäftsleitern. Im Extremfall kann die Aufsicht einem Institut auch die Zulassung entziehen.

Diese Maßnahmen treffen insbesondere den Finanzsektor, aber sie strahlen auch auf den Nicht-Finanzsektor aus. Denn die Aufsichtsbehörden dort orientieren sich in ihrem Vorgehen vielfach an der Bafin und die Aufnahme der AMLA als zentrale europäische Aufsichtsbehörde für diesen Bereich wird dies verstärken, da die AMLA auch für die Koordination und Überwachung der nationalen Aufsichten im Nicht-Finanzbereich zuständig ist.



Unsere Leistungen
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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

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