BaFin passt die Auslegungs- und Anwendungshinweise dem aktuellen Geldwäschegesetz an.
Am 18.05.2020 hat die BaFin eine aktualisierte Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Damit werden im Wesentlichen die Änderungen durch das novellierte Geldwäschegesetz vom 01.01.2020 übernommen.