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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin fordert mehr Kontrollen von Versicherern – was heißt das für die Branche?
09.08.2024 – In einem Interview geht der zuständige Referatsleiter der BaFin auf die Situation der Versicherer im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung detailliert ein.

Carsten Sperl, als zuständiger Referatsleiter GW 3 für die Geldwäscheprävention im Nichtbankenbereich zuständig, ist in einem im BaFin-Journal veröffentlichten Interview ausführlich auf die Herausforderungen für Versicherer und die Prüfschwerpunkte der BaFin eingegangen. Dabei stellt er auch ganz konkrete Forderungen an die Institute.

Ein Prüfungsschwerpunkt der Aufsicht sind aktuell die Niederlassungen ausländischer Versicherer in Deutschland. Da diese gegenüber der BaFin nicht berichtspflichtig sind, versucht sich die Aufsicht durch verstärkte Vor-Ort-Besuche ein Bild von deren Geschäften und Präventionsmaßnahmen zu machen.

Eine wesentliche Herausforderung für die Versicherungsbranche sieht der Aufseher bei Lebensversicherungen durch den erfolgten Wandel von klassischen Lebensversicherungen mit Garantien  hin zu sehr flexibel gestaltbaren Produkten. Dadurch könne es auch in kurzen Zeiträumen zu zahlreichen Ein- und Auszahlungen kommen, die die Überwachung schwieriger machen. Auch der Trend zu immer mehr banknahen Produkten wie Darlehen oder Tagesgelder erhöhten das Risiko für Geldwäsche missbraucht zu werden.

Da bei einigen Branchenvertretern die Überwachung noch manuell erfolge, rief Hr. Sperl dazu auf, entsprechend der deutlich risikobehafteteren Produkte auf ein IT-gestütztes Transaktionsmonitoring umzustellen, wie es im Bankenbereich Standard ist.

Ein weiteres Schwerpunktthema ist der Fokus der Aufsicht auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Hier sieht die Aufsicht insbesondere Risikolebensversicherungen im Fokus. Ein besonders hohes Risiko bestehe vor allem dann, wenn es zu einem Todesfall im Ausland komme und die Todesfallsumme an einen im Ausland ansässigen Begünstigten ausgezahlt werde. Dabei seien die Identität und der Hintergrund des Begünstigten schwer zu überprüfen, was sich einschlägige Personen zu Nutze zu machen versuchten.

Ausführlich vorgestellt werden auch die Anforderungen an die Überprüfung der Kunden hinsichtlich ihrer Eigenschaft als PEP (Politisch exponierte Person), die laut GwG zwingend  verschärfte Sorgfaltspflichten erfordert. Hier seien einige Institute nicht gut genug aufgestellt, was die Zeiträume der Überprüfung des Bestandes angehe – denn durch regelmäßige Wahltermine könnten leicht Veränderungen in der PEP-Eigenschaft zu lange unbemerkt bleiben, wenn lediglich eine halbjährliche Überprüfung des Bestandes erfolge. Dass einige Versicherer ihre Kunden nicht explizit nach ihrer PEP-Eigenschaft befragen, wurde deutlich kritisiert – dies gelte im gleichen Umfang auch für die Überprüfung, ob ein wirtschaftlich Berechtigter vorliegt.

Praxistipp:
Auch wenn die BaFin direkt nur für Versicherer als Aufsicht zuständig ist, sollten sich auch Versicherungsvermittler an diesen Anforderungen ausrichten, denn die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich orientieren sich in vielen Punkten an der BaFin.
Eine umfassende Dokumentation des Neukundenprozesses inkl. der nachvollziehbaren Abfrage von PEP-Status und der Existenz weiterer wirtschaftlich Berechtigter ist unabdingbar. Nicht vergessen werden sollte aber auch, den Geldwäschebeauftragten rechtzeitig vor der beabsichtigten Einführung neuer Produkte in die Bewertung der Geldwäscherisiken einzubeziehen. Denn dies ist laut § 6 Abs. 2 S. 4 GwG als interne Sicherungsmaßnahme vorgeschrieben. 
Dass das Risiko, zur Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, bei Instituten, die entsprechende Produkte anbieten im Fokus der Aufsicht ist, dürften viele Häuser schon durch die stark gestiegene Anzahl von Vor-Ort-Prüfungen erfahren haben. Gefordert ist hier für neue Kunden nicht nur eine Risikobewertung hinsichtlich Geldwäsche, sondern explizit auch hinsichtlich Terrorfinanzierung.



Unsere Leistungen
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