Regelmäßig werfen wir in diesem Blog auch einen Blick über die Grenzen Deutschlands und der EU, um zu schauen, was sich in anderen Ländern hinsichtlich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tut. Lesen Sie heute wie die Türkei Kryptowährungen künftig stärker reguliert, welche Vorschriften China zur Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen einführt und wer die neue EU-Geldwäscheaufsicht AMLA leiten wird.
Türkei verabschiedet AML-Regulierungen für Kryptowerte
In der letzten Dezemberwoche 2024 hat die Türkei neue Regelungen für Kryptowährungen verabschiedet und schließt sich damit der Entwicklung in anderen großen Ländern an. Nutzer müssen bei Transaktionen über 15.000 Türkische Lira (ca. 400 Euro) künftig dem Krypto-Dienstleister Informationen zu ihrer Identifizierung übermitteln. Die neuen Vorschriften treten zum 25. Februar 2025 in Kraft. Falls ein Anbieter die benötigten Informationen vom Absender nicht erhält, kann die Transaktion als riskant eingestuft und gestoppt werden. Relevant sind die neuen Vorschriften insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Türkei zu den fünf größten Kryptomärkten weltweit zählt.
Neue Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte in China
China passt die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung zunehmend internationalen Standards an. Anfang November trat eine Verordnung zur Verwaltung der Informationen wirtschaftlich Berechtigter (UBO-ultimate beneficial owner) in Kraft. Danach müssen nach diesem Datum gegründete Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten bei Gründung anmelden. Für bereits existierende Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis November 2025. Das neue UBO-Meldesystem wird dabei von der State Administration of Market Regulation (SAMR) betrieben, die auch überwacht, dass die Meldungen rechtzeitig und ordnungsgemäß durchgeführt werden.
In Kombination mit dem im Entwurfsstadium befindlichen neuen Anti-Geldwäschegesetz, das auch strengere Anforderungen zur Kundenidentifikation beinhaltet, wird die Geldwäschebekämpfung in China gestärkt.
AMLA – neue Chefin ernannt
Die Italienerin Bruna Szego soll die neue EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung, AMLA, leiten. AMLA wird im Frühjahr ihre Tätigkeit aufnehmen und wird für die Verpflichteten nicht nur als direkt zuständige Aufsichtsbehörde (für besonders große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen), sondern vor allem durch die Weiterentwicklung der AML-Verordnung durch die vorgesehene Verabschiedung zahlreicher sog. RTS (technische Regulierungsstandards) massiv beeinflussen. Frau Dr. Szego arbeitete als Juristin bisher für die italienische Notenbank in verschiedenen Funktionen. Ihre Bestätigung durch die Mitgliedsstaaten gilt als Formsache.
Weitere Infos finden Sie u.a. hier:
Die Türkei führt härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche von Kryptowährungen ein
China: Ab 1. November 2024 gelten neue Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte – Lexology
Bruna Szego soll die neue EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung leiten
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge