
Was Sie als Verpflichteter in jedem Fall tun sollten
➢ Registrieren Sie sich bei der FIU über das Portal goAML (Zugang zum internen Bereich und zur Abgabe von Verdachtsmeldungen)
➢ Melden Sie Ihr Unternehmen zum Transparenzregister an – aktiv (weil Sie dazu verpflichtet sind, wenn Sie nicht als Einzelkaufmann tätig sind) und passiv (um Angaben von Vertragsparteien überprüfen zu können)
➢ Erstellen Sie eine Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und aktualisieren Sie diese regelmäßig
➢ Berücksichtigen Sie die relevanten amtlichen und internen Informationen (z.B.
NationaleRisikoAnalyse, Auslegungs-und Anwendungshinweise, Typologiepapiere, interne Verdachtsmeldungen)
➢ Erarbeiten Sie interne Sicherungsmaßnahmen für die von Ihnen für Ihr Unternehmen erkannten Risiken. Stellen Sie die Durchführung der Maßnahmen sicher und kontrollieren Sie die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen
➢ Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden – nach Einstellung und regelmäßig zu aktuellen Fragen der Geldwäscheprävention
➢ Führen Sie Arbeitsanweisungen für die wesentlichen Pflichten für die Mitarbeitenden ein und kontrollieren Sie deren Einhaltung
➢ Prüfen Sie kritische Vorfälle und dokumentieren Sie diese sorgfältig. Geben Sie ggfs. eine Verdachtsmeldung ab
➢ Bilden Sie sich regelmäßig zum Thema Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung fort
Wenn Sie alle diese Punkte in Ihrem Unternehmen sorgfältig umsetzen, sind Sie gut aufgestellt in Sachen Geldwäscheprävention. Wenn Sie dies von einer unabhängigen und sachkundigen Stelle überprüfen lassen wollen, bevor die Aufsicht mögliche Missstände beanstandet, sprechen Sie uns gerne an.
18.02.2025 © Boltze Recht
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge