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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
FATF aktualisiert die Liste der Hochriskoländer
23.06.2026 – Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der Drittstaaten mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert.

Auf ihrer letzten Sitzung hat die FATF die Liste der Drittstaaten mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („graue Liste“) aktualisiert.

Von der Liste gestrichen wurden Algerien und Namibia aufgrund der signifikanten Fortschritte, die beide Länder bei der Bekämpfung von Geldwäsche in den letzten Monaten erreicht haben. Allerdings sind zur Zeit noch beide Länder in der – für die Verpflichteten nach GwG maßgeblichen – Delegierten Verordnung (DVO) der EU-Kommission gelistet. Damit ändert sich bis zu einer wahrscheinlichen Übernahme der FATF-Empfehlungen durch die EU-Kommission für verpflichtete Unternehmen nichts daran, dass sie zur Anwendung von erhöhten Sorgfaltspflichten bei Vertragspartnern aus und Transaktionen mit Bezug zu Algerien und Namibia verpflichtet sind.

Neu aufgenommen in die graue Liste wurden von der FATF Bosnien-Herzegowina und Irak. Da diese Länder (noch) nicht in der DVO der EU gelistet sind, sind hier nicht automatisch erhöhte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Allerdings müssen – dem erhöhten Risiko entsprechende – Maßnahmen getroffen werden. Faktisch läuft das aus praktischen Erwägungen auf die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten hinaus.

Keine Änderung gab es an der sog. „schwarzen Liste“ der Länder mit erheblichen strategischen Defiziten – dies betrifft unverändert Iran, Nordkorea und Myanmar. Für Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern aus diesen Ländern gelten über die verstärkten Sorgfaltspflichten hinaus weitere Empfehlungen der FATF sowie zum Teil zusätzliche Anforderungen der Bafin für Verpflichtete aus dem Finanzsektor.

Praxistipp:
Unsere entsprechend aktualisierte Arbeitshilfe mit einer detaillierten Beschreibung der notwendigen Aktivitäten in deutsch und englisch finden Sie hier.



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