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Finanzkriminalität Geldwäsche
Forderung nach einheitlicher Aufsicht auf Bundesebene
16.11.2021 – Während die Regierungsbildung läuft bringen die unterschiedlichen Lobbygruppen ihre Vorschläge für eine bessere Aufstellung im Kampf gegen Geldwäsche vor.

Die genaue Zahl kennt niemand. Aber die Anzahl der verpflichteten Unternehmen im Nichtfinanzsektor dürfte weit über eine Million betragen. Dem stehen – auf Ebene der Bundesländer – jeweils mehrere Aufsichtsbehörden resp. IHK’s, Notar- und Rechtsanwaltskammern gegenüber, mit i.d.R. wenigen Mitarbeitern. Zahlreiche Experten sehen in der Zersplitterung der Aufsicht in diesem großen Bereich einen Grund für die insgesamt nicht zufriedenstellende Aufstellung Deutschlands im Bereich der Geldwäschebekämpfung. 

Zumal diese Zersplitterung einher geht mit i.d.R. geringen Mitarbeiterzahlen, die es zusätzlich erschweren, internationale Zusammenhänge zu bearbeiten und eine sachgerechte Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall sicherzustellen. Aus diesen Gründen fordert nun auch der BGVB, der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten, eine Zentralisierung der Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor auf Bundesebene – analog der bestehenden Verantwortung der BaFin für den Finanzsektor. 

Darüber hinaus befürwortet der Verband auch die Einführung der EU-seitig geplanten Bargeldobergrenze und spricht sich für eine Harmonisierung der Regeln zur Geldwäschebekämpfung in beiden Sektoren aus.  


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