Allgemeine Sorgfaltspflichten
Gemäß § 10 GwG müssen Verpflichtete (unabhängig davon, ob sie einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen) allgemeine Sorgfaltspflichten im Umgang mit ihren Geschäftspartnern beachten. Leitfaden für jede Geschäftsbeziehung sind die „4 W“:
- WER? – Identifizieren Sie ihren Vertragspartner („Kenne deinen Kunden“, „Know-your-customer“), §§ 11, 12, 13 GwG.
- WARUM? – Erfragen Sie Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, wenn dies nicht offensichtlich ist (Ermittlung des Geschäftszweckes).
- FÜR WEN? – Klären Sie, ob eine andere Person wirtschaftlich berechtigt sein soll (Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten), § 3 GwG.
- WIE IMMER? – Überwachen Sie die Geschäftsbeziehung.