In einem Rundschreibenvom 14. Juli 2014 nimmt die Bafin Stellung zur Erklärung der FATF betreffend die Länder Iran, Nordkorea und weitere Länder sowie zum Informationsbericht der FATF vom 27.06.2014 betreffend Länder unter Beobachtung. Das Rundschreiben der BaFin finden Sie hier >>.