
Im Jahr 2017 wurde die Vermögensabschöpfung reformiert und bundesweit vereinheitlicht. Seither gelingt es der Justiz zunehmend häufiger und besser, unrechtmäßig erworbenes Vermögen zu beschlagnahmen. Denn seither können Gerichte und Staatsanwaltschaften Vermögen, bei dem die Herkunft unklar ist, leichter einziehen – auch ohne vorher eine konkrete Straftat nachzuweisen.
Es genügt seither, dass das Gericht von der unrechtmäßigen Herkunft des Vermögens überzeugt ist – der Betroffene muss nachweisen, dass er das Vermögen rechtmäßig erworben hat. Damit wurde die Beweislast in diesen Fällen umgekehrt. Zurück geht das Vermögensabschöpfungsgesetz auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat nun Zahlen für die letzten Jahre veröffentlicht. Danach haben die Landesministerien in 2023 über 500 Millionen Euro eingezogen. In den ersten drei Quartalen 2024 waren es bereits über 500 Millionen Euro und in den letzten 3 Jahren insgesamt über 1,5 Milliarden Euro. Das ist gemessen am vermuteten Volumen der Geldwäsche in Deutschland zwar immer noch nur ein kleiner Anteil, der aber die letzten Jahre stetig erhöht werden konnte. Laut Sven Rebehn, Chef des DRB, treffe die Vermögensabschöpfung die organisierte Kriminalität an ihrer empfindlichen Stelle.
Deshalb soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Basis der bisherigen Erfahrungen Vorschläge entwickeln, wie das Gesetz noch nachgeschärft werden kann.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge