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Digital Identity
Was sich hinter MiCA und ToFR verbirgt
06.01.2025 – Verabschiedet wurden sie bereits vor einem Jahr, aber seit dem 30.12.2024 sind zwei wichtige neue gesetzliche Regelungen für Kryptowerte in der EU in Kraft getreten.

Dabei handelt es sich zum einen um die MiCa -Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) die den Kryptobereich umfassend reguliert. Weniger bekannt ist die gleichzeitig in Kraft getretene EU-Geldtransferverordnung ToFR (Transfer of Funds Regulation) – diese soll einheitliche Bedingungen für die Bekämpfung von Geldwäsche für Kryptodienstleister wie für Banken herstellen und formuliert für Kryptodienstleister strengere Pflichten als bisher.

So müssen Dienstleister bei jeder Kryptotransaktion, unabhängig vom Betrag, zahlreiche Daten erheben und die Identität von Absender und Empfänger überprüfen. Dazu zählen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und weitere Kontodetails. Diese müssen gespeichert werden und sollen eine Nachvollziehbarkeit von Transaktionen z.B. durch Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden sicherstellen. Im Fall der Verwendung selbstverwalteter Wallets muss bei Transaktionen über 1.000,- Euro auch überprüft werden, ob die Nutzer der Wallet auch die Eigentümer sind. 

Darüber hinaus müssen Nutzer von Kryptowerten auch umfangreiche Auskünfte zur Nachvollziehbarkeit der Mittelherkunft beibringen – sowohl was den Erwerb von Kryptowerten wie auch deren Transfer angeht – auch dies muss von Kryptodienstleistern nachgefragt und dokumentiert werden.

Natürlich lässt sich befürchten, dass nicht alle Anbieter von Kryptodienstleistungen außerhalb der EU diese Vorschriften gleichermaßen anwenden. Aber wenn die Erträge aus Kryptowährungen auf ein Bankkonto in Europa eingezahlt werden sollen, wird dieser Nachweis spätestens fällig. Damit wandeln sich Bitcoin, Ethereum und andere zunehmend vom anonymen Zahlungsmittel hin zu einem normalen Teil des Finanzsystems, das den gleichen Anforderungen wie der Transfer von Bargeld oder Banküberweisungen unterliegt.



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