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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
  1. Sanktionspaket der EU
04.03.2024 – Die Europäische Union hat anlässlich des zweiten Jahrestages des völkerrechtswidrigen Angriffes Russlands auf die Ukraine ein neues Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Damit werden die Vermögen von weiteren knapp 200 Personen, Unternehmen und Institutionen in der EU eingefroren. In diesem Zusammenhang soll auch die russische Drohnenproduktion erheblich sanktioniert werden.

Die Liste der sanktionierten Personen wird erweitert. Dazu kommen 106 Personen und 88 Organisationen. Sie alle spielen eine Rolle als Unterstützer der russischen Aggression und bedrohen die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. Die nun gelisteten Personen und Unternehmen gehören zum größten Teil dem Militär- und Verteidigungssektor und damit verbundene Personen an. Erfasst werden erstmals auch Personen und Institutionen aus anderen Ländern, welche Rüstungsgüter nach Russland liefern, sowie Angehörige der Justiz, Kommunalpolitiker und Personen, die für die illegale Deportation und militärische Umerziehung ukrainischer Kinder verantwortlich sind. Insgesamt finden sich nunmehr 2000 Personen und Organisationen auf Sanktionslisten der EU im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt.

In Folge der Verhängung von Sanktionen werden die Vermögenswerte der Betroffenen eingefroren. Zudem ist es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen der EU verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in und der Durchreise durch EU-Gebiet hindert.

Der Rat hat weitere 27 Organisationen in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Russlands militärischen und industriellen Komplex unmittelbar bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Sie unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können. Einige dieser Organisationen haben ihren Sitz in Drittländern (Indien, Sri Lanka, China, Serbien, Kasachstan, Thailand und Türkei), die an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt sind; bei anderen handelt es sich um russische Organisationen, die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung elektronischer Bauteile für den militärischen und industriellen Komplex Russlands beteiligt sind.

Darüber hinaus wird mit dem heutigen Beschluss die Liste der Beschränkungen unterliegenden Güter erweitert, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, indem Komponenten für die Entwicklung und Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) hinzugefügt werden.

Schließlich hat die EU weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die insbesondere zur Verbesserung der industriellen Fähigkeiten Russlands beitragen, wie z. B. elektrische Transformatoren.

Außerdem wird das Vereinigte Königreich in eine Liste von Partnerländern aufgenommen, die restriktive Maßnahmen für die Einfuhr von Eisen und Stahl aus Russland sowie Einfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die im Wesentlichen, denen der EU entsprechen.

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