24.05.2024 – In einer schriftlichen Anfrage an die in Österreich für die Geldwäsche-prävention zuständige Ministerin für Justiz stellen einige Abgeordnete der liberalen Partei NEOS zahlreiche kritische Fragen.
Unter der plakativen Überschrift: „Wie Österreich zur Geldwäsche einlädt“ formulieren die Abgeordneten in zwei Anfragen eine Fülle von Fragen. Ausgangspunkt ist ein Fall, bei dem mit Geld, das in Russland veruntreut wurde über einen Wiener Immobilienmakler als Strohmann eine Luxus-Immobilie in Wien erworben wurde. Ein Kritikpunkt der Abgeordneten zielt auf eine Besonderheit des österreichischen Rechtssystems, dass es ausländischen Opfern von Straftaten nicht leicht macht, mit dem sog. Opferstatus als Privatbeteiligte am Verfahren beteiligt zu sein.
Bei den Fragen der Abgeordneten geht es um zahlreiche Themen, die auch für die Debatte in Deutschland typisch sind, wie nachfolgende Auszüge deutlich machen:
- Warum stellte Österreich im Jahr 2022 in Verbindung mit Geldwäscheverfahren nur zwei Millionen Euro sicher, während Modellschätzungen von einem Volumen an Geldwäsche von rund 11 Milliarden Euro pro Jahr ausgehen?
- Wie schnitt Österreich in den letzten internationalen Rankings und Benchmarking-Systemen im Bereich Geldwäsche ab? (Verweis auf öffentlich zugängliche Quelle erbeten)
- Wurde dem BMF gegenüber (internationale) Kritik an Österreichs System der Geldwäschebekämpfung geäußert? Wenn ja, wann, welche Kritik durch wen? Und mit welcher Maßnahme reagiert das BMJ darauf?
- Hat das BMF je Studien in Auftrag gegeben, die sich mit Ausmaß und Problematik von Geldwäsche in Österreich auseinandersetzen?
- Wie viele Geldwäscheverfahren wurden in den Jahren 2020-2024 eingestellt? (in absoluten Zahlen und als prozentuale Angabe – gegliedert nach den regionalen Oberstaatsanwaltschaften). Wie oft mit der Begründung, dass die Vortaten im Ausland stattfanden?
- Wie hoch sind die gesamten im Bundesvoranschlag (entspricht dem Bundeshaushaltsplan in DE) in den Jahren 2020-2024 jeweils für die Geldwäschebekämpfung veranschlagten bzw. ausgegebenen Mittel?
- Welche Maßnahmen setzte das BMJ in den Jahren 2020-2024, um effektiv(er) gegen Geldwäsche in Österreich vorzugehen?
Die Antworten auf diese Fragen dürften interessant werden und ließen sich weitgehend inhaltsgleich an den in Deutschland für die Geldwäscheprävention zuständigen Finanzminister Lindner stellen.
In der Schweiz wird derweil diskutiert, wie mit der „explosionsartig“ angestiegenen Anzahl an Verdachtsmeldungen an die nationale FIU umgegangen werden soll. Im Letzten Jahr gab es einen Anstieg von 56% an Verdachtsmeldungen gegenüber dem Vorjahr. Allerdings ist die absolute Anzahl mit 11.876 Fällen im Vergleich zu Deutschland mit deutlich über 300.000 Meldungen eher sehr gering, auch wenn man berücksichtigt, dass in Deutschland rund neunmal so viele Einwohner hat.
Als Gründe werden zum einen die kontinuierlich strengeren Sorgfalts- und Meldepflichten und die zunehmende Digitalisierung angeführt. Aber auch das durch die zahlreichen Skandale der letzten Jahre gestiegene Bewusstsein für die Wichtigkeit der Geldwäscheprävention habe dazu beigetragen. In der Schweiz sind Unternehmen dann zur Abgabe einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn es entweder einen konkreten Hinweis auf Geldwäscherei gibt oder mehrere Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen kriminellen Ursprung der Vermögenswerte hindeuten und dieser Verdacht trotz zusätzlicher eigener Recherchen nicht ausgeräumt werden kann. Insoweit unterscheiden sich die Anforderungen an die Abgabe einer Verdachtsmeldung deutlich von denen innerhalb der EU, was die niedrigere Anzahl an Meldungen nachvollziehbarer macht.
Auch die Schweizer Behörde (MROS) hat angesichts des deutlichen Anstiegs Schwierigkeiten, alle Fälle mit derselben Detailtiefe zu analysieren und verfolgt deshalb einen risikobasierten Ansatz. Dabei richtet die MROS ihren Fokus insbesondere auf die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität. Allerdings steige das Risiko, auch schwere Fälle von Geldwäsche nicht zu entdecken – deshalb plädiert die Behörde für eine bessere IT-Unterstützung und mehr personelle Ressourcen – die Probleme sind also länderübergreifend sehr ähnlich wie in Deutschland. Ein Transparenzregister zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten soll allerdings erst in der nächsten Zeit eingeführt werden.
Praxistipp:
Wenn Ihr Unternehmen nach GwG verpflichtet ist und sie grenzüberschreitende Kundenbeziehungen haben, ist es erforderlich, auch die regionale Situation z.B. in Österreich oder der Schweiz zu berücksichtigen. Ausgehend von der Risikoanalyse über teilweise andere behördliche Anforderungen bis hin zu unterschiedlichen rechtlichen Möglichkeiten gibt es selbst bei EU-Mitgliedsstaaten im Detail wesentliche Unterschiede in der Geldwäscheprävention. Deshalb blicken wir immer wieder gerne „über den Zaun“, was sich in den Nachbarländern zum Thema aktuell tut.
Die vollständigen Anfragen der österreichischen Abgeordneten finden Sie hier und hier.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge