Inzwischen bereits zum 5. Mal trafen sich Aufsichtsvertreter, Wissenschaftler und Praktiker in Trier, um sich über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche und Geldwäschebekämpfung auszutauschen.
Das Thema in diesem Jahr war „Geldwäschebekämpfung in Europa“ und die Gefahren für die Integrität und Stabilität des Finanzsystems der Europäischen Union standen im Fokus. Veranstalter waren wie bisher das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht des Fachbereiches Rechtswissenschaften der Universität Trier (TriGeKo), das die Tagung in Kooperation mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) organisiert hatte. Die ADD ist die für den Nicht-Finanzsektor in Rheinland-Pfalz zuständige Aufsichtsbehörde.
In seinem Begrüßungswort ging Daniel Thelesklaf, Leiter der FIU Deutschland, u.a. auf Unterschiede zwischen den auf dem römischen Recht basierenden gesetzlichen Vorgaben des GwG und der aus dem angelsächsischen Raum beeinflussten Regulation durch die EU-Kommission ein. Der risikobasierte Ansatz wurde inzwischen auch juristische Grundlage für die Arbeit der FIU, die neben ihrer operativen Analyse und Bearbeitung von Verdachtsmeldungen auch die strategische Analyse und Erkennung von Mustern und Trends in der Geldwäsche analysiert. Entsprechend warb er für eine Priorisierung besonders hoher Risiken, auch zu Lasten eines Rückgangs von Verdachtsmeldungen und an die Meldungen an die Strafverfolgung – Maßstab sollten eher die eingezogenen Vermögenswerte sein.
In ihrem Beitrag ging Dr. Seehafer vom hessischen Ministerium für Wirtschaft vor allem auf das neue EU-Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung ein, dessen Kernstück, die AML-Verordnung Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Dabei sah sie trotz unbestreitbarer Vorteile durch eine EU-weite Vereinheitlichung der Vorschriften für alle Verpflichteten noch Verbesserungsbedarf bei einzelnen Regelungen wie z.B. denen zum wirtschaftlichen Berechtigten.
Professor Neuenkirch vom TriGeKo ging in seinem Vortrag auf Push- und Pull-Faktoren transnationaler Geldwäscheströme in Deutschland ein. Basierend auf anonymisierten Verdachtsmeldungen der FIU für den Zeitraum 2020-2024 konnten damit viele – unter Praktikern bekannte – Sachverhalte mit empirischen Daten untermauert werden.
Ein Vortrag von Prof. Meyer zu aktuellen Entscheidungen des EUGH im Bereich der Geldwäschebekämpfung rundete den wissenschaftlichen Input ab. Dabei stand insbesondere das Urteil des EUGH zur unmittelbaren Haftung von Unternehmen für Geldwäscheverstöße – auch wenn eine natürliche Person nicht ermittelt wurde bzw. werden konnte – im Vordergrund.
Abschließend wurden in einer Podiumsdiskussion die verschiedenen Aspekte von einem Expertengremium vertieft. Insgesamt wieder eine gelungene Veranstaltung von TriGeKo und ADD!
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge