Regelmäßig berichten wir über Strafmaßnahmen, die von der BaFin oder anderen nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden verhängt werden, wenn Verpflichtete ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht oder nicht in ausreichendem Maß nachkommen.
Häufig stellt sich in kritischen Situationen dabei die Frage, ob eine Geschäftsbeziehung aufgebaut oder eine Transaktion durchgeführt werden soll oder darf. Geschäft ja, oder nein – das Dilemma kann jeden Verpflichteten treffen, denn Kriminelle, die ihr Geld „waschen“ wollen, sind bereit, dafür einen höheren Preis zu bezahlen. Und welcher Unternehmer möchte schon ein möglicherweise lukratives Geschäft nicht tätigen?
Die Schweizer Finanzaufsicht Finma hat nun der MBaer-Bank sehr drastisch aufgezeigt, dass die Einhaltung der Risiko- und Geldwäsche Compliance im Zweifel Vorrang haben muss. Die Bank hatte über längere Zeit hinweg schwere systematische Mängel insbesondere bei Kunden aus Hochrisikoländern und bei der Einhaltung der Sanktionsbestimmungen zu verantworten. Zuletzt hätten 80 Prozent der Kundenbeziehungen erhöhte Risiken aufgewiesen und 98% der entgegengenommenen Vermögenswerte von Hochrisikokunden gestammt. Damit sei es den Kunden mit Hilfe der Bank möglich gewesen, behördliche Vermögenssperren zu umgehen.
Da diese Mängel nicht korrigierbar waren, sah die Aufsichtsbehörde die Bewilligungsvoraussetzungen für die Erteilung der Banklizenz als nicht mehr gegeben an. Die Finma hat die Bewilligung entzogen und das Kreditinstitut in die Zwangs-Liquidation geschickt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge