Die Aufsicht im Bereich der Geldwäscheprävention ist in Deutschland für den Nicht-Finanzsektor sehr zersplittert. In jedem Bundesland sind andere Behörden – teils auf Landesebene, teils auf Ebene der Regierungsbezirke – für die Aufsicht über Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsmakler und weitere Verpflichtete zuständig. Den bundesweit rund einer Million verpflichteten Unternehmen stehen – neben Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern rund 100 verschiedene lokale Aufsichtsbehörden gegenüber. Diese hatten 2024 insgesamt rund 300 Beschäftigte (Vollzeit-Äquivalente). Das eine stringente und durchsetzungsstarke Aufsicht so nur schwer zu erreichen ist, hat auch die FATF bei ihrer letzten Prüfung der Situation im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2022 bemängelt. Das vom damaligen Finanzminister Lindner angedachte Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ist bis heute nicht eingerichtet.
Nordrhein-Westfalen ist diesen Weg einer Zentralisierung der Aufsicht mit der Übernahme der Fachaufsicht über die verschiedenen Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor schon 2025 konsequent gegangen (wir berichteten). Bei einer Fachtagung zog der zuständige Finanzminister Optendrenk Bilanz und stellte die bisher umgesetzten Maßnahmen vor.
Das Finanzministerium übernimmt nicht die direkte Aufsicht über verpflichtete Unternehmen, sondern begleitet und unterstützt die Geldwäscheaufsichtsbehörden in den fünf Bezirksregierungen von NRW. Dazu wurden regelmäßige Austauschformate zwischen den Bezirksbehörden aufgebaut und wesentliche Verfahrensschritte landesweit vereinheitlicht. Die Zusammenarbeit mit dem LBF (Landesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität) sowie der FIU wurden ausgebaut und Meldewege zwischen den regionalen Behörden untereinander und mit dem LBF wurden verbessert und bei komplexen Fällen wurden die Bezirksregierungen durch das Ministerium unterstützt. Gemeinsame Kontrollen der Bezirksregierungsstellen mit dem LKA und dem LBF u.a. im Bereich von Juwelieren und Güterhändlern sowie damit verbundenen Hawala-Banking Strukturen stärkten ein einheitliches Vorgehen.
Mit weiteren für 2026 vorgesehenen Maßnahmen wie der Implementierung einer datenbankgestützten Softwareanwendung soll die Arbeit der Aufsichtsbehörden weiter gestärkt werden. Ziel bleibe die weitere Aufhellung des immer noch erheblichen Dunkelfelds im Bereich Geldwäsche und die Schaffung einer modernen, gut vernetzten und schlagkräftigen Geldwäscheaufsicht in NRW.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge