Das vom BMF geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) sollte eigentlich schon Anfang 2024 die Arbeit aufnehmen. Dies hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert (wir berichteten), auch weil es beim Justizministerium Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der noch im Referentenentwurf vorgesehenen Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse bis hin zur Einziehung von Vermögenswerten bei Verdacht auf illegale Herkunft.
In Nordrhein-Westfalen hat eine Landesbehörde mit vergleichbarer Zielsetzung am 01. Januar 2024 die Arbeit aufgenommen. Wie Landes-Justizminister Optendrenk im Interview betonte, sind die Ziele nahezu deckungsgleich mit denen, die Finanzminister Lindner nach der heftigen Kritik der FATF nach ihrer Länderüberprüfung in Deutschland 2022 geübt hatte. So solle Jagd auf die großen Fische gemacht werden, die Fahndungskompetenzen und -Ressourcen gebündelt und ein neues IT-Kompetenzzentrum aufgebaut werden. Damit solle die Verfolgung schwerer Finanzkriminalität verbessert, aber auch Schnittstellen zu anderen Ermittlungsbehörden geschaffen werden. Dies sowohl mit Blick auf das vorgesehene Bundesamt als auch zu internationalen Stellen wie auch die neue EU-Behörde AMLA.
Optendrenk wies auch auf die zunehmende internationale Vernetzung von Geldwäschern sowie das hohe Tempo hin, in dem Waren und Gelder inzwischen weltweit verschoben werden. Deshalb seien funktionierende Schnittstellen zwischen den nationalen und internationalen Behörden wichtig, denn „Organisierte Kriminalität funktioniert nicht ohne Geldwäsche und Steuerbetrug“. Eine konsequente Bekämpfung von Geldwäsche könne die Vermögensquellen trockenlegen. Dazu hält der Minister allerdings den derzeitigen Entwurf des Gesetzes zur Vermögensverschleierung für nicht ausreichend – es seien effektive Möglichkeiten erforderlich, um durch Straftaten erworbenes Vermögen einzuziehen.
Das vollständige Interview mit NRW-Justizminister Dr. Marcus Optendrenk finden Sie hier.
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