Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

Aktionsplan AML der EU

Die EU-Kommission hat einen mehrstufigen Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Dieser basiert auf sechs Säulen, deren Umsetzung innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen soll.
  • Kernpunkte sind dabei:
    Die wirksame Anwendung der geltenden EU-Vorschriften soll durch eine intensive Überwachung der einheitlichen Umsetzung der Vorgaben unterstützt werden. Dabei werden die Länder bei der Umsetzung mit länderspezifischen Empfehlungen unterstützt; bei Verzug sollen Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Länder eingeleitet werden.
  • Die Entwicklung eines einheitlichen EU-Rechtsrahmens, der zentrale Punkte der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (z.B. verpflichtete Unternehmen, Kundensorgfaltspflichten) im Rahmen einer unmittelbar für alle Länder geltenden EU-Verordnung geregelt werden sollen. Damit entfiele die bisher erforderliche Umsetzung in nationales Recht, die sowohl zu zeitlichen Verzögerungen als auch durch unterschiedliche Schwerpunkte zu inhaltlichen Abweichungen geführt hat.
  • Eine Zentralisierung der Aufsicht durch entweder die EBA oder eine neue Behörde mit direkter Zuständigkeit anstelle der bisher nationalen Zuständigkeiten. Damit soll der bisherige Zustand unterschiedlicher Prioritäten und Kapazitäten zur Bekämpfung von Geldwäsche in den einzelnen EU-Ländern überwunden werden, bei dem das jeweils schwächste Glied die gesamte Union gefährdet.
  • EU weite Unterstützung und verbesserte Koordination der FIUs als nationale Meldestellen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Damit soll insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen auch die Analyse verdächtiger Transaktionen sowie das Feedback der Meldestellen an die Verpflichteten verbessert werden.
  • Verbesserung des Informationsaustauschs und der Strafverfolgung innerhalb der EU. Dies betrifft den Austausch sowohl der FIUs als auch z.B. Europol, dieser soll u.a. durch eine EU-weite Vernetzung von Zentralbankaktivitäten verbessert werden. Ergänzend sollen Kapazitäten für eine Investigation und Verfolgung von Aktivitäten auf EU-Level aufgebaut und die nationalen Strafverfolgungsbehörden durch die Vernetzung im AML Operational Network (AMON) unterstützt werden.
  • Internationale Positionierung der EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Ausbau der eigenen Aktivitäten und Verstärkung der Zusammenarbeit mit der FATF (Financial Action Task Force) im weltweiten Umfeld.
    Auch wenn die EU-Mühlen sicherlich langsam mahlen, am Rad der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden sie stetig weiterdrehen. Das bekräftigt auch die abschließende Roadmap, die den Weg zur Umsetzung der geplanten Aktivitäten aufzeigt.

Flankiert wird der Aktionsplan u.a. durch eine aktualisierte Liste von Drittstaaten mit hohem Risiko von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung.


Quelle: European Commission – Communication from the Commission on an Action Plan for a comprehensive Union policy on preventing money laundering and terrorist financing, Brussels – C(2020) 2800 final – 07.05.2020


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022