Die Schlagzeilen sind teils heftig – es ist von „massiven Problemen“ und „Versagen im Geldwäsche-Kampf“ die Rede. Fakt ist, dass sich in den letzten beiden Jahren (mit zunehmender Tendenz in 2021) die Fälle häufen, wo bei den Verdachtsmeldungen, die bei der FIU eingehen, N26-Konten betroffen sind. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei den Fällen, in denen die Landeskriminalämter wie z.B. Brandenburg oder Niedersachsen ermitteln – auch hier ist N26 mit über 10% der Fälle auffallend häufig vertreten.
Ob dies nun an – wie mehr oder weniger unterschwellig suggeriert wird – immer noch existierenden massiven Problemen bei der korrekten Identifikation der Neukunden liegt, oder an den inzwischen seitens des Institutes ergriffenen Maßnahmen, die zu einer entsprechend höheren Zahl an (eigenen) Verdachtsmeldungen führt, ist bislang nicht bekannt.
Damit zeigt sich allerdings, dass das Konzept des „Naming & shaming“, dass die Aufsicht inzwischen verfolgt, für ein Kreditinstitut ausgesprochen negative Folgen haben kann. Denn ist der Ruf aufgrund von Verstößen gegen GwG-Vorschriften erst einmal angekratzt, steht man unter verstärkter medialer Beobachtung und hat es schwer, aus dem Negativ-Image wieder herauszukommen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge