Versicherungsvermittler und vertrieblich tätige Angestellte unterliegen seit der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive IDD) einer Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr. Zu zahlreichen Fragen in diesem Zusammenhang hatte die Aufsicht bereits im Oktober 2020 Stellung genommen – diese Liste von häufig gestellten Fragen und Antworten hat sie jetzt aktualisiert und erweitert.
Die relevanten Inhalte dieser Weiterbildungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 VersVermV aufgelistet – dazu gehören explizit unter Punkt 2.8. aufgeführt auch die Prävention von Geldwäsche.
Praxistipp:
Als Versicherungsvermittler sind Sie Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz. Zu ihren Verpflichtungen gehört damit auch die regelmäßige Information der Mitarbeiter/-innen über aktuelle Fragen der Geldwäschebekämpfung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zu diesem Thema Schulungsbedarf haben – wir bieten sowohl Online-Seminare wie (sofern Corona bedingt möglich) auch Präsenzveranstaltungen inhouse an.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge