Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Aktuelle Studien zeigen Dimensionen der Geldwäsche im Immobilien- und Finanzsektor auf

Aktuelle Studien zeigen Dimensionen der Geldwäsche im Immobilien- und Finanzsektor auf

Jüngst wurden zwei interessante Studien veröffentlicht, die die Dimensionen der Geldwäsche im deutschen Immobiliensektor und im internationalen Finanzsektor untersuchen.

Die Zahlen sind ernüchternd: Nach Schätzungen von Transparency International werden 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Immobilien investiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Transparency International, die am Freitag in Berlin vorgestellt worden ist. Gemessen am Volumen des deutschen Immobilienmarktes (2016: 237,5 Mrd.EUR) ist von einer hohen Dunkelziffer an gewaschenen Geldern auszugehen. „Für uns ist klar: Es gibt ein massives Problem mit Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland. Die geltenden Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbehörden stehen auch angesichts der Grenzenlosigkeit internationaler Finanzströme in keinem Verhältnis dazu“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. Die Studie schließt mit einigen Empfehlungen im Kampf gegen Geldwäsche:

  1. Die im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen beteiligten Akteure (Makler, Notare, Rechtsanwälte, Banken, Investmentfonds, Bauwirtschaft) müssten verstärkt ihren Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (Kundenidentifizierung und Verdachtsmeldungen) nachkommen.
  2. Die Einsichtnahme in Register zur Umsetzung des Know-Your-Customer-Prinzips müsse für die Verpflichteten vereinfacht werden.
  3. Bei der Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten müssten Lücken geschlossen werden.
  4. Die Aufsichtsbehörden müssten gestärkt und die Aufsicht insgesamt verbessert werden.
  5. Die FIU sei so auszustatten, dass sie umfassende, verdachtsunabhängige Strukturanalysen durchführen könne.
  6. Es bräuchte einen umfassenden Ansatz, der strukturelle polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ermögliche und stärke.
  7. Die internationale Zusammenarbeit der Behörden müsse verbessert werden.
  8. Das neue Recht der Vermögensabschöpfung müsse intensiver genutzt werden.
  9. Die Grundbücher müssten zentralisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
  10. Schließlich sein ein stärkeres Bewusstsein in der Öffentlichkeit über Geldwäsche und Organisierte Kriminalität zu schaffen und Sanktionen wegen Geldwäsche zu veröffentlichen.

(Quelle: Pressemitteilung Transparency International Deutschland e.V., Abruf vom 07.12.2018)


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022