Die Probleme der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sind erheblich. Allerdings wird häufig übersehen, dass eine schnellere Bearbeitung durch die FIU – einschließlich einer Weiterleitung der relevanten Fälle an die Strafverfolgungsbehörden allein nicht ausreicht.
Das unterstreicht eine aktuelle Meldung aus Berlin, wo die Staatsanwaltschaft auf Anfrage zugeben musste, dass aufgrund hoher Belastung und Personalmangels in 2022 mehr als die Hälfte aller Strafverfahren wegen Geldwäsche ohne Urteil eingestellt wurden. Vor dem Hintergrund der gleichzeitig stark gestiegenen Anzahl von Wirtschaftsdelikten eine bedauerliche Tendenz. Dazu beigetragen hat wohl auch, dass insbesondere Angeklagte in den „großen“ Verfahren oft enorme Summen in die Verteidigung durch hoch spezialisierte Experten stecken, die zu entsprechend langwierigen Verfahren führen.
Auf der anderen Seite hat gerade Berlin mit der Task Force Geldwäsche große Erfolge bei der Geldwäscheprävention insbesondere im Immobilienbereich vorzuweisen. Es steht allerdings zu befürchten, dass diese Tendenz auch in anderen Bundesländern auftritt. Damit wird das alleinige Zuschieben des „schwarzen Peters“ an die FIU allerdings unglaubwürdig.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge