Über das von der EU-Kommission vorgeschlagene Paket an Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben wir fortlaufend informiert – detaillierte Informationen zu den vier Teilpaketen finden Sie hier:
- AML-Verordnung – Kernpunkte der bisher in den nationalen Geldwäschegesetzen geregelten Sachverhalte wie z.B. wer ist Verpflichteter, wie sind die Kundensorgfaltspflichten zu erfüllen werden in der neuen AML-Verordnung geregelt. Zusätzlich wird mit ihr eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000,- Euro eingeführt, die allerdings nicht bei Käufen zwischen Privatpersonen gilt.
- AML-Richtlinie – diese regelt insbesondere die Zusammenarbeit der nationalen FIUs und stellt höhere Anforderungen an transparente Register, die vor allem das Aufspüren von wirtschaftlich Berechtigten und die Durchsetzung von Sanktionen erleichtern sollen. Dazu erfolgte eine nach dem Urteil des EUGH notwendige Klarstellung, dass auch Personen mit „berechtigtem Interesse“, einschließlich Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft, zuständige Behörden und Aufsichtsorgane, sofortigen, ungefilterten, direkten und freien Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer haben, die in nationalen Registern gespeichert und auf EU-Ebene vernetzt sind. Ferner werden dort höhere Anforderungen für die Aufsicht im Nichtfinanzsektor geregelt.
- AMLA-Verordnung – diese regelt die Schaffung einer neuen, EU-weiten Aufsichtsbehörde für die größten international tätigen verpflichteten Unternehmen. AMLA wird auch eine koordinierende Rolle für die nationalen Aufsichtsbehörden übernehmen.
- Transferverordnung – diese regelt, dass künftig für Kryptowerte gleiche Bedingungen gelten, wie für Banktransfers und schafft erstmalig ein einheitliches Rechtssystem für die Anbieter von Kryptodienstleistungen in der EU.
Das Gesamtpaket hat nach dem erfolgreichen Abschluss der Trilog-Verhandlungen (das offizielle Abstimmungsverfahren zwischen EU-Kommission und EU-Parlament) nun die nächste Hürde genommen und wurde vom EU-Parlament mit sehr großen Mehrheiten verabschiedet.
Sobald das Gesetzespaket auch vom EU-Rat formal angenommen wurde kann die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU als abschließender Schritt erfolgen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge