Die Gründe sind vielfältig, oft spielt die Aussicht auf einen finanziellen Zuverdienst eine Rolle, gerade in Zeiten der Pandemie können viele das gut gebrauchen. Doch jetzt gibt es eine neue, besonders perfide Variante, auf die die FIU (Financial Intelligence Unit) aufmerksam macht.
Dabei ist das Phänomen des sogenannten „Finanzagenten“ im Deliktsbereich Geldwäsche bereits seit circa 20 Jahren bekannt. Hierbei werden Personen - oftmals unter vorheriger Schaltung falscher Stellenanzeigen – von den im Hintergrund agierenden Tätern angeworben, um inkriminierte Gelder auf ihrem Konto in Empfang zu nehmen und anschließend weiterzuleiten.
Die hierbei transferierten Gelder stammen in der Regel aus Betrugshandlungen, insbesondere
- betrügerischen Warenangeboten im Internet,
- sogenannten „Phishing“ im Online-Banking (betrügerische Überweisung unter Verwendung ausgespähter Zugangsdaten) und
- sogenannten „CEO-Fraud“ (Täter gibt sich als Angehöriger der Geschäftsführung eines Unternehmens aus und veranlasst betrügerische Überweisungen).
In jüngster Vergangenheit sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen sogenannte „Finanzagenten“ offenbar auf offener Straße angeworben wurden. Die betroffenen Personen (nach Erkenntnissen der FIU ausschließend syrische Flüchtlinge) wurden an zentralen Plätzen (u.a. Innenstadt, Hauptbahnhof) sowie in unmittelbarer Nähe von Kreditinstituten von Unbekannten angesprochen und gefragt, ob sie über einen Zugang zum Online-Banking verfügen. Unter einem Vorwand (Vortäuschen einer Notlage auf Seiten der „Ansprecher“, in Aussicht stellen eines „Honorars“ i.H.v. 50/100/200 Euro) wurden die angesprochenen Kontoinhaber dazu verleitet, Gutschriften auf ihrem Konto entgegenzunehmen und über den überwiesenen Betrag unmittelbar nach Eingang bar zu verfügen. Die Gelder wurden in räumlicher Nähe zu den auszahlenden Kreditinstituten bar an die „Ansprechpartner“ übergeben. Bei den transferierten Geldern handelt es sich um inkriminierte Gelder, die aus Betrugshandlungen stammen.
Die bislang bekannt gewordenen Fälle weisen folgende Merkmale auf:
- „Finanzagenten“/Kontoinhaber: (syrische) Flüchtlinge
- Überweiser (Geschädigte der Vortat): Gewerbetreibende aus der KFZ-Branche
- Art der Überweisung: Echtzeit-Überweisung, „Instant-Payment“ oder Blitz-Giro
- Barverfügung der Gelder unmittelbar nach Eingang (innerhalb von 15 Minuten)
Praxistipp:
Sofern Sie insbesondere als Beschäftigte:r eines Kreditinstituts die aufgeführten Auffälligkeiten feststellen, werden eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die im internen Bereich der FIU für Verpflichtete zugänglich sind. Bitte setzen Sie sich dazu schnellstmöglich mit Ihrem Geldwäschebeauftragten in Verbindung.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge