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Geldwäschebeauftragter Handschellen und Euro Banknoten
Auch BaFin für Bargeldobergrenze?
In einem Interview mit dem Handelsblatt hat Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFin, sich für strengere Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche ausgesprochen.

Darin äußerte der leitende Beamte der deutschen Finanzaufsicht, dass es denkbar sei, dass im Rahmen der geplanten EU-Geldwäscheverordnung auch Bargeldobergrenzen demnächst europaweit eingeführt würden. Hintergrund sind die Bestrebungen auf EU-Ebene, die aufgrund der bisher erforderlichen Umsetzung der Geldwäsche Direktiven in jeweils nationales Recht – mit den damit einhergehenden zeitlichen Verzögerungen und teilweise unterschiedlicher Umsetzung – künftig durch eine unmittelbar für alle EU-Länder gültige Verordnung zu vermeiden. 

Konkret könnte dies bedeuten so Pötsch, dass die Institute bei Bargeldeinzahlungen von Personen, die nicht bereits Kunde der Bank sind, ab 2.500 Euro dazu verpflichtet werden, Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte einzuholen – und ggfs. auch eine Verdachtsmeldung erstellen bzw. die Transaktion verweigern müssten. Für bestehende Kunden könnte diese Grenze analog der Schwellenwerte z.B. im Güterhandel oder bei Immobilientransaktionen auf 10.000 Euro festgelegt werden. 

Darüber hinaus hält die Aufsicht auch eine Aufstockung der Ressourcen im Bereich der Geldwäschebekämpfung bei vielen deutschen Banken für erforderlich, da es gerade im Bereich der Überprüfung von Kunden – ungeachtet der bereits erfolgten Verbesserungen – noch zu viele Mängel gebe.  



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