Die italienischen Behörden gehen dabei sogar noch über die bereits von der BaFin europaweit verhängte Maßnahme – eine Begrenzung der Neukunden auf maximal 50.000 im Monat (wir berichteten) – hinaus und untersagen N26 in Italien das Neukundengeschäft komplett. Das Unternehmen gibt sich – gewohnt – zuversichtlich, die Behebung der Mängel bereits erfolgreich in Angriff genommen zu haben und die Anforderungen schnellstmöglich komplett umzusetzen.
Allerdings treten die Probleme bei der Geldwäschebekämpfung offensichtlich an verschiedenen Stellen auf (Deutschland, Frankreich, Italien), sodass sich die Vermutung aufdrängt, dass bisher schnelles Wachstum zu Lasten einer umfassenden Einhaltung entsprechender, banküblicher Regeln erfolgte.
Bei einer anhaltend negativen Presse wie bei der N26-Bank in Sachen Geldwäscheprävention stellt sich die Frage, wie lange kann das Unternehmen das noch durchhalten und trotzdem erfolgreich sein. Denn das aufsichtsseitig inzwischen übliche Konzept des „Naming & Shaming“ führt immer wieder zu negativer Publicity. Von daher scheint es nur eine Frage der Zeit, bis sich daraus negative Auswirkungen auf neue Finanzierungsrunden und den geplanten Börsengang ergeben.
Praxistipp:
Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen solche negativen Schlagzeilen vermeiden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie im Hinblick auf Compliance und Geldwäscheprävention gut aufgestellt sind und Ihre Hausaufgaben gemacht haben. Wenn Sie das durch einen unabhängigen Experten überprüfen lassen wollen, sprechen Sie uns gerne an.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge