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Aufatmen beim Transparenzregister für Vereine
18.05.2021 – Der Aufschrei war groß und bundesweit. Nun scheint aber eine pragmatische Lösung gefunden worden zu sein.

Das TraFinG (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) befindet sich im parlamentarischen Verfahren und soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hintergrund ist die beabsichtigte europaweite Vernetzung der Transparenzregister, die zudem zu einer Verbesserung der Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten führen soll. 

Das Ziel einer Verbesserung der Geldwäscheprävention wird dabei von (fast) allen geteilt. Allerdings war der Aufschrei insbesondere bei den rund 600.000 betroffenen Vereinen groß, da diese bisher von der Verpflichtung zur Eintragung aufgrund der sog. Mitteilungsfiktion durch das Vereinsregister befreit waren. Als Bürokratiemonster wurde die vorgesehene Änderung, die der Wegfall der Mitteilungsfiktion mit sich brachte, angeprangert. Auch, weil die Kosten der Registerführung – wenn allerdings auch in sehr kleinen Beträgen – von den Vereinen zu tragen sind – was diesen überwiegend wohl nicht bewusst war. 

Nun wurde anscheinend ein Kompromiss gefunden, der beiden Seiten dient – zum einen der Aufwertung des Transparenzregisters zum Vollregister mit den Vorzügen der europaweiten Vernetzung und besseren Auskunftsmöglichkeit. Zum anderen aber auch den Vereinen, da auf sie keine zusätzliche Arbeit hinzukommt, wenn die Daten durch eine automatisierte Übertragung vom Vereins- ins Transparenzregister übernommen werden. Das könnte im Übrigen auch die Lösung für die ebenfalls betroffenen Unternehmen sein, wenn nämlich die Daten aus dem Handelsregister elektronisch übernommen werden. 

Das zudem für die Vereine zumindest ab 2024 die Gebühren wegfallen sollen, ist sicher für viele kleine Vereine ein zusätzliches Plus. 


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