
Diese Übersicht der Länder mit einem hohen Risiko von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung sind nicht nur für Unternehmen zu beachten, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Aufgrund der Rechtsgrundlage der DVO gelten sie für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz.
Gegenüber der letzten Fassung vom Dezember 2020 haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Die Mongolei ist nicht mehr gelistet, da sie zwischenzeitlich Fortschritte bei den mit der FATF abgestimmten Maßnahmen gemacht hat. In der Folge sind für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit der Mongolei nicht mehr automatisch die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 5 GwG anzuwenden.
- Erweitert wurde die Liste der Länder, die von der FATF beobachtet werden – hier wurden Burkina Faso, Cayman Islands, Marokko und Senegal neu aufgenommen. Insofern ist für Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern eine angemessene Bewertung des Risikos zu berücksichtigen.
Praxistipp:
Die aktualisierte Liste der sog. Hochrisikostaaten (HRS) finden Sie hier>>. Dort sind auch die für die Staaten mit hohem Risiko unbedingt zu beachtenden verstärkten Sorgfaltspflichten erläutert.
>> BaFin Rundschreiben 06/2021 (GW) – 22. April 2021
>> FATF – Jurisdictions under Increased Monitoring – February 2021
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge