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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Aufsicht aktualisiert Vorgaben für die Compliance-Funktion 
19.08.2021 – Die BaFin hat ihre Vorgaben für die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten aktualisiert.

Das Rundschreiben 05/2018 (WA) wurde im Juli 2021 aktualisiert und umfasst einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Im ersten Abschnitt werden die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die Compliance des Unternehmens betont sowie allgemeine Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation für die Compliance-Funktion dargestellt. 

Im Besonderen Teil werden die organisatorischen Anforderungen an die Compliance-Funktion einschließlich der Aufgaben ausführlich erläutert – dabei wird zwischen „Muss-Anforderungen“ und „Soll-Anforderungen“ unterschieden. Einige Kapitel gehen auf die Überwachung persönlicher Geschäfte (der Mitarbeiter/-innen) und die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sowie die Anforderungen zur Product-Governance ein. Insgesamt stellt die MaComp damit ein Kompendium der Verwaltungspraxis der BaFin dar. 

Praxistipp: 

Auch wenn die MaComp unmittelbar nur für Unternehmen gelten, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, sind sie aufgrund ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung und aktuellen Überarbeitung auch für Compliance-Verantwortliche aus anderen Wirtschaftsbranchen von Interesse. Sie finden darin zahlreiche Hinweise und Anregungen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die selbstverständlich auch die Geldwäsche-Compliance betreffen. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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