Aufsichtsbehörden erhöhen Kontrolldruck bei Umsetzung des Geldwäschegesetzes
Aktuell berichten mehrere überregionale Medien (so z.B. die Wirtschaftswoche) unter Berufung auf eine Auflistung des Bundefinanzministeriums für den Finanzausschuss des Bundestages, dass die Bundesländer den Kampf gegen Geldwäsche erheblich verstärken. Insbesondere im Nicht-Finanzsektor seien die Vor-Ort-Kontrollen bei Versicherungsvermittlern, Autohändlern, Immobilienmaklern und Juwelieren erheblich ausgeweitet worden. Mit der Zunahme der Kontrollen sei auch die Zahl der verhängten Bußgelder wegen Nichteinhaltung Geldwäsche-rechtlicher Vorgaben gestiegen.
Praxistip:
Die Zunahme der Vor-Ort-Kontrollen war abzusehen. So haben ettliche Aufsichtsbehörden in der Vergangenheit in ihrem Zuständigleitsbereich Verpflichtete zunächst angeschrieben und aufgefordert, die Umsetzung der Geldwäsche-rechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Da davon auszugehen ist, dass die Kontrollen weiter steigen werden, sollte die Verpflichteteten folgende unternehmensinterene Maßnahmen durchführen:
- Durchführung einer unternehmensinternen Risikoanalyse
- Errichtung interner Sicherungssysteme
- Schulung der Mitarbeiter
- Prüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
- ggf. Benenung eines (externen) Geldwäschebeauftragten
Die durchgeführten Maßnahmen müssen dokumentiert und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.
In der Höhe des Bußgeldes haben die Behörden einen Ermessensspielraum; dieses kann bis zu 100.000,- Euro pro Verstoß oder entsprechende Gewinnabgschöpfung betragen. Im schlimmsten Fall kann die Ausübung des Berufes oder Geschäftes untersagt werden.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden