Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

Aufsichtsbehörden machen Fortschritte im Kampf gegen Finanzkriminalität

15.07.2023 – Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat die Ergebnisse ihrer Prüfungen aus dem Jahre 2022 veröffentlicht und bewertet die Arbeit der Aufsichtsbehörden im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Bankensektor. Geprüft wurden zwölf Aufsichtsbehörden aus neun Mitgliedsstaaten. Im Ergebnis stellt sie Fortschritte fest.

Die EBA führt regelmäßig Prüfungen zur Bewertung der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch. Die Rechtsgrundlagen dafür ergeben sich aus der EBA-Verordnung. Sinn und Zweck dieser Prüfungen und Bewertungen ist es, eine wirksame und kohärente Aufsichtspraxis innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten und dadurch den Finanzmarkt vor Missbrauch zu schützen. Daraus ergeben sich neben der Möglichkeit die Arbeitsweise der EBA selbst zu verbessern und den Gegebenheiten anzupassen auch die Chance die Aufsichtsbehörden unterstützend zu beraten. Jede Umsetzungsprüfung schließt mit einer individuellen Beratung und Empfehlungen für die jeweilige Aufsichtsbehörde ab.

Die EBA attestiert den Aufsichtsbehörden insgesamt Fortschritte und bewertet die Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Großen und Ganzen als wirksam. Diese Fortschritte sind auch dem großen Aufwand der EBA zu verdanken, welche dieses Thema in den Vordergrund gerückt hat.

Dabei hat die EBA auch in Erfahrung gebracht, dass es den Aufsichtsbehörden immer noch schwerfällt die Gefahren von Geldwäsche und Terrorismusfinazierung richtig einzuschätzen. Bei Stichproben konnte festgestellt werden, dass das jeweilige Risiko nicht zur Grundlage des weiteren Vorgehens gemacht wurde. Eigentlich sollte dieses für die Aufsichtsstrategien und Inspektionspläne entscheidend sein. Ein allgemeiner Mangel an formalisierten Prozessen und gezielten Schulungen hinsichtlich Präventionsmaßnahmen bedeutet, dass Gelegenheiten für frühzeitiges Eingreifen, bevor sich Risiken herauskristallisieren, verpasst wurden. Die Mitarbeiter der EBA berieten die zuständigen Behörden über die Schritte, die sie zur Stärkung ihres Ansatzes unternehmen sollten.

Diese Erkenntnisse und Empfehlungen sind für alle Aufsichtsbehörden relevant und sollten für weitere Verbesserungen der Präventionsmaßnahmen herangezogen werden.

Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: