Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Aufwertung der FIU 
Bisher ist die Financial Intelligence Unit (FIU) eine Abteilung in einer von 9 Direktionen der Generalzolldirektion – dies soll sich ändern.

Die Generalzolldirektion ist für die operative Steuerung der Zollverwaltung mit ihren insgesamt rund 43.000 Zöllnerinnen und Zöllnern zuständig. Sie gliedert sich in neun Direktionen – zwei Zentraldirektionen und sieben Fachdirektionen. Zu den Fachdirektionen gehören das Zollkriminalamt – dort ist bislang auch die FIU als Abteilung D angesiedelt.  

Das soll sich künftig ändern. Um der u.a. wegen der teils schleppenden Bearbeitung der Verdachtsmeldungen immer wieder auch in der Kritik stehenden Einheit zu mehr Durchschlagskraft zu verhelfen soll diese zukünftig eine eigene Direktion in der Bundesoberbehörde bilden. 

Fachleuten geht dieser Schritt allerdings nicht weit genug, so fordern selbst Vertreter der Zollgewerkschaft die Bildung einer eigenständigen Behörde außerhalb der Zollverwaltung, die mit verbesserten Datenzugängen, eigenem Personal und IT ihren Auftrag effizienter erledigen könnte.  

Praxistipp: Was macht denn eigentlich die FIU? 

Die FIU ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Sie führt strategische und operative Analysen der von den Verpflichteten übersendeten Verdachtsmeldungen durch. 
Die operativ analysierten Fälle werden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, Steuer- und Verwaltungsbehörden in aufbereiteter Form weitergegeben, sofern Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Die strategische Analyse zielt darauf ab, Methoden der Geldwäsche zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Verpflichteten sowie andereBehörden und FIUs bekannt gemacht, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu vermeiden. 

Um den Mitarbeitern der FIU die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen zu erleichtern und das Verfahren insgesamt zu beschleunigen empfiehlt sich, bei der Fertigung von Verdachtsmeldungen die Merkblätter „Allgemeine Anforderungen an die Darstellung des Sachverhaltes“ für den Finanz- und Nichtfinanzsektor zu berücksichtigen. Dies kann im Einzelfall Rückfragen und damit Zeit sparen.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: