Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der es erleichtern soll, undurchsichtige Eigentumsverhältnisse aufzuklären und damit Sanktionen wirksamer durchzusetzen. Dabei geht es um ein ganzes Bündel von Maßnahmen:
- Es soll ein Immobilienregister eingeführt werden, damit analog dem Transparenzregister der wirtschaftliche Eigentümer bei Immobilien bekannt ist.
- Die Befugnisse der zuständigen Behörden sollen umfangreich erweitert werden – sie sollen Zeugen vernehmen, Wohnungen durchsuchen und in Grundbücher Einsicht nehmen dürfen.
- Die Möglichkeiten zum Informationsaustausch zwischen Behörden sollen verbessert werden.
- Es soll eine Obergrenze für Barzahlungen eingeführt werden.
- Wer Sanktionen unterliegt, soll verpflichtet werden, sein Eigentum anzuzeigen.
- Künftig soll ein nationales Register für Vermögen mit unklarer Herkunft sowie für sanktionierte Vermögenswerte geführt werden.
Positiv bewertet Innenstaatssekretär Engelke, dass diese Maßnahmen ebenfalls zur Bekämpfung von Geldwäsche bei organisierter Kriminalität angewendet werden können, denn bisher sei es „einfach unerträglich, dass es in Deutschland auf verschiedenen Wegen möglich sei, Vermögensverhältnisse zu verschleiern“. Dabei spiele der Kauf von Immobilien mit der Möglichkeit, diese in bar abzuwickeln und die Herkunft des Geldes nicht nachweisen zu müssen, eine große Rolle. Ebenfalls diskutiert wird die Schaffung einer eigenen Finanzpolizei nach italienischem Vorbild.
Viele der vorgesehenen Maßnahmen werden von Experten schon lange gefordert, bei manchen wundert man sich eher, dass sie nicht schon längst zum Repertoire der entsprechenden Strafverfolgungsbehörden gehören.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge