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Geldwäschebeauftragter schaut auf ein altes römisches Säulengebäude
Ausblick: AMLA
08.01.2024 – Mit der Anti Money Laundering Authority (AMLA) soll eine europäische Aufsichtsbehörde für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden.

Das Projekt AMLA wurde erstmals 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellt. Ein Grund ist die sich schwierig gestaltende und europaweit uneinheitliche Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Vor diesem Hintergrund merkt die Europäische Kommission an, dass sie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als ernsthafte Bedrohung für die Integrität der EU-Wirtschaft, des EU-Finanzsystems und der Sicherheit der Bürger erkennt. Nach Schätzungen von Europol steht rund 1 % des jährlichen BIP der EU mit verdächtigen Finanzaktivitäten in Zusammenhang. Ein weiterer Anstoß zur Gründung einer neuen EU-Behörde waren das Bekanntwerden mehrerer Geldwäschevorfälle, sowie vier Berichte zu verschiedenen Aspekten der AML/CFT-Politik. Darin wurden die Wirksamkeit und Effizienz des aktuellen EU-Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersucht und Reformbedarf festgestellt.

Das Ziel ist, durch die AMLA eine europäische Behörde zu schaffen, welche die direkte Geldwäscheaufsicht übernimmt. Geplant ist die Zusammenarbeit mit den bereits national bestehenden Aufsichtsbehörden, um einen europaweiten Standard und eine einheitliche Rechtsanwendung zu erreichen. Vor allem ist geplant, die Zusammenarbeit der Financial Intelligence Units (FIUs) zu erleichtern und zu verbessern. Letzteres soll vor allem durch das Schaffen einer zentralen Koordinierungsstelle ermöglicht werden, als welche die AMLA fungieren wird. Die Europäische Kommission hat erkannt, dass eine nachhaltige Präventionsarbeit nur zusammen erreicht werden kann. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass Geldwäschenetzwerke in sehr vielen Fällen landesgrenzenübergreifend tätig sind.

Bisher bekannt wurde über die geplante AMLA, dass sie mit einem relativ großen Personalstamm ausgestattet werden soll, in einer Veröffentlichung der Kommission ist von 250 Stellen die Rede. Es werden also reichlich Ressourcen bereitgestellt, um die Finanzkriminalität europaweit zu bekämpfen.

Ihre Arbeit soll die AMLA 2024 aufnehmen und ab 2026 die direkte Aufsicht übernehmen.

Welche Änderungen können Verpflichtete erwarten???

Verpflichtete, die grenzüberschreitend tätig sind und direkt von der neuen Geldwäschebekämpfungsbehörde beaufsichtigt werden, haben den Vorteil, dass künftig nur eine Aufsichtsbehörde für sie zuständig sein wird und nicht mehr verschiedene nationale Aufsichtsbehörden. Dadurch vereinfacht sich die Compliance.

Grenzübergreifend tätige Verpflichtete, die nicht der direkten Beaufsichtigung durch die neue Behörde unterliegen, werden weiterhin von verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden betreut. Durch die AMLA sollen aber die nationalen Regelungen und Vorgehensweisen angeglichen werden, so dass mit einer einheitlicheren Vorgehensweise gerechnet werden kann.

Allen Verpflichteten – auch solchen ohne grenzüberschreitende Tätigkeit – dürften die Verbesserungen bei der Aufsicht und beim Feedback der zentralen Meldestellen zugutekommen, dass eine gezieltere Meldung von verdächtigen Transaktionen und Tätigkeiten ermöglichen wird.


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