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Auslegungs- und Anwendungshinweise für Versicherungsunternehmen: BaFin lädt zu Konsultationen ein

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat ihren Entwurf zu den Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen i.S.d. § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG gemäß § 51 Absatz 8 GwG zur Konsultation veröffentlicht. Die unter der Geldwäscheaufsicht der BaFin stehenden Versicherungsunternehmen haben nun die Möglichkeit, bis zum 06.12.2019 zu der Verwaltungspraxis der BaFin bzgl. der Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen Stellung zu nehmen. >>Konsultation 18/2019 – Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen

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04/2022

© 2023 Rechtsanwalt Boltze, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV)
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