+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter macht sich Notizen in einer Besprechung

Auslegungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG)

 

Auslegungshinweise des Bundesministeriums der Finanzen zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG)

Das Bundesministeriums der Finanzen hat die Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG) aktualisiert. Die aktuelle Fassung der Auslegungshinweise, Stand 06.11.204, finden Sie auf unserer Seite unter Materialien/Behördenhinweise oder auf der Seite des Bundesminsiteriums der Finanzen.

Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022

© 2023 Rechtsanwalt Boltze, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV)
zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV)

Rückruf anfordern

Kostenfrei und unverbindlich
Rückrufzeit