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Geldwäschebeauftragter beim Arbeiten
BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise
02.11.2021 – Aufgrund der Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG) hat die BaFin ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) für die Verpflichteten im Finanzsektor aktualisiert.

Die Aufsichtsbehörden stellen den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz regelmäßig Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung. 

Mit der jetzt vorgenommenen Aktualisierung ihrer AuA reagiert die BaFin als Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor einerseits auf die durch das TraFinG eingeführten Änderungen im Geldwäschegesetz, die seit 01. August dieses Jahres gelten. Zum anderen berücksichtigt die Neufassung auch Anpassungen infolge der erst kürzlich veröffentlichten besonderen AuA für Kreditinstitute. 

Praxistipp: 

Die neu gefassten AuA finden Sie hier – sie gelten unmittelbar für alle Verpflichteten, die nach § 50 Nr. 1 GwG unter der Aufsicht der BaFin stehen. Aber auch für Verpflichtete aus anderen Bereichen können diese als Leitfaden zur Umsetzung der anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen dienen. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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