Als Hochrisikostaaten (HRS) werden generell die Länder bezeichnet, die Mängel im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese werden von der FATF auf Basis der jeweils geltenden Gesetze, Systeme und Verfahren sowie deren Effizienz zur Geldwäscheprävention als „Jurisdictions under Increased Monitoring“ bzw. als „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ eingestuft.
Die EU-Kommission erstellt auf dieser Basis eine eigene Liste von „Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten)“. Dabei orientiert sie sich an den Einstufungen der FATF, setzt jedoch zum Teil eigene Akzente, so wurde Malta als EU-Mitglied von der FATF zwischenzeitlich auf die graue Liste gesetzt, ebenso die Türkei – beiden Einstufungen ist die EU aus politischen Gründen nicht gefolgt. Die Liste der Hochrisikostaaten wird i.d.R. mehrmals jährlich aktualisiert und auch von den Aufsichtsbehörden wie z.B. der BaFin als Grundlage für die Überwachung der verpflichteten Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der besonderen Sorgfaltspflichten bei Kundenbeziehungen herangezogen.
Mitte Juni hat die FATF ihre Liste von Drittstaaten überarbeitet – dabei wurde Malta aufgrund inzwischen erreichter Fortschritte von der Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung gestrichen. Im Gegenzug wurde Gibraltar dafür neu in diese Liste aufgenommen. Die Finanzaufsicht hat nun die aktuelle Liste der Hochrisikostaaten veröffentlicht. Dabei ergeben sich im Vergleich zum Frühjahr 2022 keine Veränderungen – alle 25 aufgelisteten Länder bleiben konstant.
Praxistipp:
Wir stellen die jeweils aktuelle Liste der Hochrisikostaaten für Sie auf unserer Homepage bereit und geben Ihnen Hinweise, welche Folgen sich daraus für Sie in Ihren Kundenbeziehungen („Know-Your-Customer“) ergeben. Den aktuellen Link finden Sie >>hier.
Wichtig für verpflichtete Unternehmen aus dem Nichtfinanzbereich: Die Aufsichtsbehörden der Länder stufen – derzeit abweichend zur BaFin – teilweise auch die in der Nationalen Risikoanalyse aufgeführten Länder als Hochrisikoländer ein, bei denen Sie die verstärkten Kundensorgfaltspflichten anwenden müssen.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge