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Hochrisikostaaten, Drittlandliste
BaFin aktualisiert Länderliste zu „Hochrisikostaaten“
27.08.2021 – Mit Verzögerung hat nun auch die BaFin die Liste der Drittstaaten mit erhöhtem Risiko im Hinblick auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung aktualisiert.

Sie setzt damit die bereits seit Januar 2021 gültige Delegierte Verordnung der EU (DVO 2021/37 vom 07.12.2020) um. Weshalb die simple Information so lange braucht, um in ein Rundschreiben „gegossen“ zu werden, bleibt unklar. 

Inhaltlich ändert sich mit Blick auf die EU-Länderliste nichts, diese umfasst unverändert 21 Staaten, davon 2 mit hohem Risiko (Nordkorea und Iran) sowie 19 weitere, bei denen mindestens die verstärkten Sorgfaltspflichten zu beachten sind. 

Im Vergleich zur veränderten Liste der FATF vom Juni 2021 (wir berichteten) fallen ein paar Besonderheiten auf: 

  • FATF listet Ghana nicht mehr auf während die EU-Liste Ghana weiterhin umfasst 
  • Die FATF listet einige weitere Länder wie z.B. Malta und die Philippinen 

Bezüglich Malta bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten – die Aufnahme durch die FATF erfolgte aufgrund bekannt gewordener Defizite in den Bereichen Korruption, Geldwäschebekämpfung sowie des „Goldene Pass“ Programms. Dass die EU diese Änderung (noch) nicht übernimmt, ist sicherlich den besonderen Umständen geschuldet, dass mit Malta erstmals ein EU-Mitgliedsland unter verstärkter Beobachtung steht. 

Praxistipp: 

Bei Ländern mit einem erhöhten Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist erhöhte Vorsicht geboten. Wenn sie „nur“ von der FATF beobachtet werden, sind keine besonderen Sorgfaltspflichten erforderlich, lediglich hat eine angemessene Berücksichtigung des besonderen Risikos zu erfolgen – z.B. in Form einer häufigeren Überprüfung der Kundenbeziehung. Handelt es sich um schwere strategische Defizite, die zu einer Auflistung in der DVO (Delegierten Verordnung) der EU führen sind mindestens die verstärkten Sorgfaltspflichten zu beachten. Was dies genau für Ihre Geschäfte bedeutet und welche Länder aktuell betroffen sind, können Sie auch auf unserer Homepage unter Materialien/Sanktionslisten nachlesen. 


>>BaFin – Rundschreiben 13/2021 (GW)  26.08.2021


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