Wie bereits in den vergangenen Jahren veröffentlicht die Finanzaufsichtsbehörde die Schwerpunktthemen, die im laufenden Jahr für alle Geschäftsbereiche besondere Bedeutung haben. Damit will sie für die verpflichteten Unternehmen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Priorisierung ihrer Themen beitragen.
Besonders eingehen will die BaFin dabei zum einen auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, da diese die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen stark negativ beeinflusst hat. Im Zusammenhang damit bildet die Prüfung von IT- und Cyberrisiken einen weiteren Schwerpunkt – was angesichts der im Rahmen der Pandemie stark gestiegenen Angriffe auf die IT-Systeme von Unternehmen zu erwarten war. Als drittes Schwerpunktthema stellt die Aufsichtsbehörde den kollektiven Verbraucherschutz in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten.
Darüber hinaus können die einzelnen Geschäftsbereiche noch weitere Schwerpunkte für ihrer Aufsicht unterliegende Unternehmen setzen.
Praxistipp:
Unmittelbar gelten diese Aufsichtsschwerpunkte nur für die verpflichteten Unternehmen, die der BaFin unterstellt sind, also insbesondere Kreditinstitute und Versicherungen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass auch andere Aufsichtsbehörden z.B. im Nicht-Finanzsektor sich daran orientieren und insbesondere auf die Auswirkungen der Pandemie sowie die dadurch gestiegenen IT-Risiken ein besonderes Augenmerk legen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge